Donnerstag, 10. Oktober 2024

Bundesregierung beschließt Glyphosat-Verbot bis 2023

Berlin. (bmu) Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesministerin Svenja Schulze (BMU) das «Aktionsprogramm Insektenschutz» beschlossen. Es handelt sich um das bisher umfangreichste Maßnahmenpaket der Bundesregierung zum Schutz von Insekten und ihrer Artenvielfalt. Mit konkreten Maßnahmen in neun Handlungsbereichen adressiert das Programm alle wesentlichen Ursachen des Insektensterbens, unter anderem mit deutlich strengeren Regeln zum Einsatz von Pestiziden. Der Bund stellt künftig jährlich 100 Millionen Euro mehr für den Insektenschutz und die Insektenforschung zur Verfügung.

Svenja Schulze, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): «Eine Welt ohne Insekten ist nicht lebenswert, wir Menschen sind auf die Leistungen der Insekten dringend angewiesen. Das Insektensterben ist dramatisch und es hat viele Ursachen. Aber mit den richtigen Maßnahmen in vielen Bereichen ist die Trendumkehr zu schaffen. Wir können das Insektensterben stoppen. Mit dem Aktionsprogramm liegt nun ein Maßnahmenpaket vor, das genau festlegt, was die Bundesregierung konkret unternehmen wird, um den Abwärtstrend bei den Insekten und ihrer Artenvielfalt aufzuhalten. Ich bin besonders froh, dass es uns gelungen ist, Insekten künftig auch in der Agrarlandschaft besser zu schützen: Die Bundesregierung verbietet den Glyphosateinsatz zum europarechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt im Jahr 2023 und wird den Einsatz schon vorher deutlich einschränken. Mindestens genauso wichtig für die Insekten ist, dass auch der Einsatz von allen anderen Pestiziden deutlich verringert wird. Alles, was Insekten hilft, wollen wir fördern und alles, was ihnen schadet, werden wir vermeiden.»

Neben strengeren Regeln wird auch die Finanzierung des Insektenschutzes stark verbessert: Der Bund wird pro Jahr 100 Millionen Euro zusätzlich für die Förderung von Insektenschutzmaßnahmen innerhalb und außerhalb der Agrarlandschaft sowie für Insektenforschung bereitstellen. Dazu gehören Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr für einen Sonderrahmenplan für den Insektenschutz im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe «Verbesserung der Agrarstruktur- und des Küstenschutzes» (GAK). Dazu kommen 25 Millionen Euro Bundesmittel für konkrete Insektenschutzprojekte auch außerhalb der Agrarlandschaft sowie weitere 25 Millionen Euro pro Jahr für die Insektenforschung und den Aufbau eines bundesweiten Insektenmonitorings.

Zudem werden Schutzgebiete gestärkt und für Insekten besonders wichtige Lebensräume besser geschützt: der gesetzliche Schutz wird auf die Biotope «Artenreiches Grünland» und «Streuobstwiesen» erweitert und in einem Großteil der Schutzgebiete wird es ein vollständiges Verbot geben für den Einsatz von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden. Auch wird bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln der Mindestabstand zu Gewässern auf zehn Meter festgelegt, respektive auf fünf Meter dort, wo die Abstandsfläche dauerhaft begrünt ist.

Diese Regelungen werden noch in dieser Legislaturperiode durch ein Insektenschutzgesetz und parallele Rechtsverordnungen verbindlich vorgegeben, mit Änderungen im Naturschutzrecht, Pflanzenschutzrecht, Düngerecht sowie im Wasserrecht.

Weitere Maßnahmen des Aktionsprogramms widmen sich dem Schutz und der Wiederherstellung von Insektenlebensräumen vom Land bis zur Stadt; der Eindämmung der Lichtverschmutzung, der Reduzierung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in Insektenlebensräume sowie der Unterstützung des Engagements für Insekten in der gesamten Gesellschaft.