Berlin. (bund) TOP 40 der 840. Sitzung des Deutschen Bundesrats vom 20. Dezember hatte die «Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung» zum Inhalt, dem die Länderkammer ohne gravierende Änderungen zustimmte. Ausführliche Dokumente (Erläuterung, Zustimmung / Änderungen, Entschließung) zur Sache finden Interessenten auf der Homepage des Bundesrats. In Kurzform: Empfehlungen, die den Kern der 5. Novelle angegriffen hätten, lehnte die Länderkammer ab. Anstelle der dort festgelegten Beteiligungspflicht an dualen Systemen sollte es laut Empfehlung nur einen Kostenerstattungsanspruch der Systeme gegen Trittbrettfahrer geben. Der Nachbesserungsversuch fand ebenso wenig eine Mehrheit wie die umstrittene Befreiung der Brötchentüte. Im Vorfeld der Bundesratsentscheidung wurde über ein Scheitern der Novelle spekuliert, sollte der Bundesrat die Beteiligungspflicht streichen. Entsprechend erleichtert zeigen sich Teile der Wirtschaft in ersten Stellungnahmen über deren Zustandekommen, wie zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e. V. (AGVU), die führende Unternehmen des Handels, der Konsumgüter- und der Verpackungsindustrie sowie der Recyclingwirtschaft vertritt. Das organisierte Bäckerhandwerk hatte die 5. Novelle VerpackungsVO hingegen heftig kritisiert.
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