Berlin. (bmas) Das Bundeskabinett hat die von Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS), vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01. Januar 2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 01. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde. Die Verordnung zur Anhebung des Mindestlohns setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 rechtsverbindlich um. Die Vierte MindestlohnanpassungsVO soll zum 01. Januar 2024 in Kraft treten.
WEITERE THEMEN AUS DIESER RUBRIK FÜR SIE:
- EUDR: BMEL begrüßt Verschiebung um zwölf Monate
- Lohnsteuerhilfe: Höhe der Aussetzungszinsen verfassungswidrig?
- Besser bestellen mit den Marvin Vergleichsdaten
- Bürokratieentlastungsgesetz IV kann nur ein Auftakt sein
- BayWa AG: Außerplanmäßige Abschreibungen belasten das Ergebnis
- Bundestag debattiert Jahressteuergesetz 2024
- Agravis AG: investiert deutlich in die Stückgutlogistik
- Özdemir zur EUDR: «Kommissionspräsidentin ist am Zug»
- »HerBo43«: Lidl Herne erreicht Meilenstein
- Globus Markthallen: wollen fünf Standorte abgeben
- Logistikzentrum Lauenau: Vorreiter in der Region
- Marvin und BrotZEIT auf der Südback 2024
- StrongPoint: installiert vollautomatisches Tiefkühllager
- Südzucker: Fallende Preise sorgen für sinkende Prognose
- Systemgastronomie: NGG vertagt Verhandlungen auf November
- Brenntag: weiht größten eigenen Solarpark in Mexiko ein
- Bühler AG: kündigt Integration von Esau + Hueber an
- Strukturreform: Zentralverband treibt seine Modernisierung voran
- Nachhaltig: Kaffeeverband ist «Verband des Jahres»
- DUH gegen Back-Factory: Mehrweg muss immer ausreichend vorrätig sein