Donnerstag, 28. März 2024

BÖLW: Neues europäisches Bio-Recht gilt seit dem Jahreswechsel

Berlin. (boelw) Seit 01. Januar 2022 muss die neue EU-Öko-Verordnung angewendet werden. Allein in Deutschland müssen sich über 50.000 Unternehmen sowie Kontrollstellen und Kontrollbehörden auf die neuen gesetzlichen Vorschriften einstellen. In Europa und weltweit sind es Millionen Bäuerinnen und Bauern sowie Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die direkt oder indirekt vom Gesetz-Update betroffen sind, berichtet der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW).

Das neue Bio-Recht sorgt für eine umweltfreundliche Landwirtschaft und schonende Lebensmittel-Herstellung. Denn die EU-Öko-Verordnung bleibt ihren bewährten Grundsätzen treu – und hat sich dort, wo es wichtig ist, weiterentwickelt. An allen Stellen, an denen die Ernährungswirtschaft in der Breite nachhaltiger werden muss, sorgt die Öko-Verordnung dafür: Beim Anbau von Kulturpflanzen, in der Tierhaltung und bei der Herstellung von Lebensmitteln.

Bio bleibt eine Prozessqualität. Das heißt, dass nicht nur die hohe Qualität des Endproduktes im Fokus steht, sondern vor allem der gesamte Produktionsprozess vom Acker bis in den Einzelhandel geregelt und kontrolliert wird. So sichert das Bio-Recht beispielsweise, dass die Tiere Auslauf bekommen oder Gentechnik und chemisch-synthetische Pestizide tabu sind.

Auch mit dem neuen Recht bleibt Bio der strengste und umfassendste gesetzliche Lebensmittelstandard. Die Kontrolle bleibt in staatlicher Hand und überwacht die gesetzlich geschützte Bio-Kennzeichnung: das sehr gut bekannte Bio-Siegel. Das ist neu im neuen Bio-Recht:

  • Geltungsbereich erweitert: Auch „landwirtschaftsnahe Produkte“ wie z.B. Bienenwachs oder Leder können jetzt in Öko-Qualität zertifiziert werden.
  • Verarbeitung: Nanostoffe sind in der Bio-Lebensmittelherstellung verboten. Die Regeln für den Einsatz von Aromen wurden verschärft: Sie müssen nun wenig verarbeitet und stärker ökologisch sein.
  • Bodengebundener Anbau gesichertBio-Pflanzen müssen im gewachsenen Boden wachsen, das gilt jetzt auch für Unterglas-Anbau.
  • Saatgutregeln stärken Prinzip „Bio von Anfang an“: Regeln für heterogenes und öko-gezüchtetes Material und eine Saatgutdatenbank sorgen für mehr Öko-Saatgut und setzen Anreize für die Öko-Züchtung.
  • Neue Regeln in der Tierhaltung: Viele neue Vorschriften gibt es für die Bio-Geflügelhaltung. Elterntier-, Bruderhahn- und Junghennen-Haltung sind erstmals europäisch geregelt. Gänzlich neu sind Vorgaben für Hirsche und Kaninchen.
  • Paradigmenwechsel beim Import: Galt bisher das Prinzip der Gleichwertigkeit, wird künftig Konformität herrschen – die Bio-Regeln müssen eins zu eins angewendet werden.
  • Kontrolle weiter streng: Die Bio-Kontrolle findet weiter mindestens einmal jährlich statt, wird aber risikoorientierter gestaltet.
  • Vorsorgemaßnahmen in allen Betrieben: Auch Landwirte, Händlerinnen und Importeure müssen nachweisen, dass sie gegen nicht erlaubte Stoffe vorsorgen.

Was neu ist und was bleibt beim Bio-Recht ist beim Bölw nachzulesen auf der Seite /neues-bio-recht-was-bleibt-was-ist-neu/. Wo genau welche Vorschrift zu finden ist, hat der Bio-Spitzenverband in einer Übersicht zusammengefasst unter /uebersicht-ueber-die-neue-oeko-basisverordnung-eu-2018-48-und-ergaenzende-rechtsakte/. Die Regeln des Bio-Rechts nach Themen geordnet gibt es beim Bölw unter der Adresse /themen/eu-oeko-verordnung/ (Foto: pixabay.com).

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