Freitag, 19. April 2024

BMWI: richtet Gründungs- und Mittelstandsberatung neu aus und legt Eckpunkte vor

Berlin. (bmwi) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in dieser Woche Eckpunkte zur künftigen Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung (PDF) vorgelegt. Damit werden die verschiedenen Programme des Bundes, die Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen unterstützen, zu einer einheitlichen Förderung zusammengefasst. So erhalten diese einen besseren Zugang zu externem unternehmerischen Know-how. Gerade für Menschen, die sich selbständig machen, sind eine gute Vorbereitung und Begleitung von unternehmerischen Richtungsentscheidungen essenziell. Professionelle Beratung unterstützt dabei, die Erfolgschancen von Gründungen wie auch die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen zu steigern. Vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung zum Haushalt 2016 stehen für das kommende Jahr 16 Millionen Euro aus Bundesmitteln für die Beratung zur Verfügung. Die aus dem Europäischen Sozialfonds ko-finanzierten Zuschüsse sind vor allem für kleine und finanziell nicht sehr starke Unternehmen in schwächer entwickelten Regionen von großer Bedeutung. Die Richtlinien der künftigen Förderung werden im Herbst veröffentlicht und zum 01. Januar 2016 in Kraft treten. Die neue Förderung ersetzt die bisherige «Förderung unternehmerischen Know-hows» sowie die Programme «Gründercoaching Deutschland», «Turn-Around-Beratung» und «Runder Tisch». Antragsberechtigt sind neu gegründete sowie bereits bestehende KMU sowie Freie Berufe im Sinne der EU-Mittelstandsdefinition. Die Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

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