Freitag, 19. April 2024

BMELV: Leitfaden zur erweiterten Nährwertkennzeichnung vorgelegt

Berlin. (bmelv) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat einen Leitfaden für die erweiterte Nährwertinformation bei Lebensmitteln vorgelegt. Der Leitfaden richtet sich an die Ernährungswirtschaft und beschreibt, wie das so genannte «1 plus 4»-Modell der Bundesregierung umgesetzt werden soll. «Unser Modell gibt klare und verständliche Informationen über die Nährwerte der Lebensmittel», sagt Bundesminister Horst Seehofer. «Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben so die Möglichkeit, sich noch besser über die Nährwerte in Lebensmitteln zu informieren. Das vereinfacht die Lebensmittelauswahl für eine ausgewogene Ernährung». Die Elemente der erweiterten Nährwertinformation nach dem so genannten «1 plus 4» Modell sind der Energiegehalt (Brennwert) sowie die Gehalte an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz. Diese Angaben, bezogen auf die Portion, sollen in der Regel in einheitlichen und wieder erkennbaren Symbolen auf Lebensmittelverpackungen und Lebensmitteletiketten an prominenten Stelle erfolgen. Dabei soll mindestens der Energiewert auf der Schauseite des Etiketts angegeben werden. Das «1 plus 4»-Modell zur erweiterten Nährwertinformation ist ein freiwilliges System. Der Leitfaden stellt eine Empfehlung an die Lebensmittelwirtschaft dar. Ein national rechtlich verbindliches System wäre mit den derzeit geltenden Regelungen auf EU-Ebene nicht vereinbar. Weiterführende Informationen:

  • Bericht der Bundesregierung zur Meinungsumfrage «Die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln aus Sicht der Bevölkerung»
  • Diagramme zur Meinungsumfrage «Die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln aus Sicht der Bevölkerung»
  • Leitfaden für erweiterte Nährwertinformationen auf vorverpackten Lebensmitteln
  • Erweiterte Nährwertinformationen – Schlüssel für eine gesunde Lebensmittelauswahl
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