Berlin. (bmel) Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie war es notwendig geworden, dass Deutschland seine Düngevorgaben verschärft, um die Nährstoffeffizienz zu verbessern und die Nitratgehalte in den belasteten Teilen des Grundwassers zu reduzieren. Nach intensiven Verhandlungen der Bundesregierung mit der EU-Kommission hatte der Bundesrat am 27. März 2020 der Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung zugestimmt.
Die neue Düngeverordnung ist nun im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 01. Mai 2020 in Kraft.
Dabei hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Sinne der Landwirte bei der EU-Kommission erreicht, dass Teile der Verordnung erst zum 01. Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Denn die Branche steht angesichts der Corona-Pandemie vor zusätzlichen Herausforderungen. Konkret hat die Kommission zugestimmt, dass die differenziertere Ausweisung der «roten Gebiete» sowie die Anwendung weitergehender Anforderungen an die Düngung in diesen Gebieten erst zu Beginn des kommenden Jahres umgesetzt werden müssen.
Die im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung eingegangenen Stellungnahmen zur Verordnung wurden im BMEL intensiv geprüft. Änderungsbedarf am Aktionsprogramm zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie hatte sich dabei nicht ergeben – entsprechend tritt die neue Düngeverordnung morgen in Kraft.
Bei der Umsetzung der neuen Regelungen unterstützt das Ministerium die Landwirte finanziell. Schwerpunkt wird die Förderung von Investitionen in Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Gülle im Rahmen eines neuen Bundesprogramms sein.
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