Freitag, 19. April 2024

BMEL erleichtert Verkauf von Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit

Berlin. (bmel) Künftig wird der ermäßigte Verkauf von Waren mit kurzer Haltbarkeit deutlich erleichtert. Eine entsprechende Regelung führte das Bundeskabinett im Zuge der Novellierung der Preisangabenverordnung ein, die mit Beschluss von dieser Woche im Mai 2022 in Kraft treten wird. Damit habe die Bundesregierung eine weitere rechtliche Regelung zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf den Weg gebracht, berichtet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Werde der Gesamtpreis wegen des drohenden Verderbs oder Ablaufs der Haltbarkeit herabgesetzt und dies für Konsumenten kenntlich gemacht, so entfalle die Pflicht zur Angabe eines neuen Gesamt- oder Grundpreises. Produkte kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) könnten dann zum Beispiel mit einem «30 Prozent-billiger»-Hinweis versehen werden, ohne dass ein neues Preisschild erstellt werden müsse. So könnten solche Lebensmittel leichter verkauft werden, da eine komplizierte Neuauszeichnung nicht erforderlich sei. Entscheidend sei, dass für Verbrauchende deutlich gemacht werde, dass die Ware für den zeitnahen Konsum bestimmt und nicht zur Bevorratung geeignet sei, heißt es aus Berlin.

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