Berlin. (bll) Mit Unterstützung durch Fachverbände aus Gastronomie, Systemgastronomie, Lebensmittelhandwerk und Lebensmittel- Einzelhandel hat der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) eine Leitlinie «Hygiene beim Umgang mit kundeneigenen Bechern zur Abgabe von Heißgetränken in Bedienung oder Selbstbedienung – Merkblatt Coffee-to-go» erarbeitet und mit Stand Februar 2018 veröffentlicht. Gegenstand ist der hygienische Umgang mit Kaffee-Bechern respektive Gefäßen, die Kunden gehören. Auch werden die Verantwortlichkeiten des Lebensmittel- Unternehmers für die Beschaffenheit und Eignung der kundeneigenen Gefäße grundsätzlich klargestellt. Ergänzt wird die Leitlinie durch ein Merkblatt «Coffee to go», das sich unmittelbar in die betriebliche Praxis zum Beispiel als Aushang übernehmen lässt.
Anerkannte wirtschaftsseitige Leitlinie
Das Merkblatt gilt im Sinne des Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 als anerkannte wirtschaftsseitige Leitlinie der Guten Verfahrenspraxis und stellt eine bundesweit einheitliche Orientierung für die Anwender- und Überwachungspraxis dar. Die Leitlinie wurde nach dem Verfahren der AVV Lebensmittelhygiene mit allen Bundesländern und den involvierten Behörden abgestimmt unter Koordinierung des BLL. Sie wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Europäischen Kommission notifiziert.
Unterstützung durch Fachverbände
Vorgelegt und unterstützt wird das Merkblatt (PDF) von den Verbänden, die bundesweit Einzelunternehmen oder systemgeführte Lebensmittelunternehmen mit freiwilligen «Coffee-to-go»-Angeboten vertreten. Herausgegeben wird das Merkblatt vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), unter Mitarbeit folgender Verbände: Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH), Dehoga Deutscher Hotel- und Gaststättenverband, Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft, Deutscher Konditorenbund sowie Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (Foto: DUH / becherheld.de).