Sonntag, 3. November 2024

BIV: Bäcker verwahren sich gegen Generalverdacht

Hannover. (biv) Das niedersächsische Bäckerhandwerk lehnt eine reine Gebührenfinanzierung der staatlichen Lebensmittelkontrollen strikt ab. Entsprechende Pläne des niedersächsischen Verbraucherschutzministers Christian Meyer, die schon bis zum konkret ausformulierten Entwurf einer Gebührenordnung gediehen sind, kritisierte der Bäckerinnungsverband Niedersachsen/Bremen (BIV) in einer Stellungnahme als «verbraucherpolitische Bankrotterklärung». Die Landesregierung zeige damit, dass sie den Verbraucherschutz, als dessen Teil die amtliche Lebensmittelüberwachung bisher eine staatliche Aufgabe sei, nicht mehr aus dem allgemeinen Steueraufkommen bezahlen wolle. Keine weitere deutsche Landesregierung, nicht der Bund und auch nicht die Europäische Union offenbare in solcher Deutlichkeit eine Abkehr vom Verbraucherschutz als öffentlicher Daseinsvorsorge. In seiner Stellungnahme wehrt sich der BIV auch dagegen, dass die «gesamte Lebensmittelwirtschaft unter Generalverdacht» gestellt werde mit der «absolut falschen» Darstellung des Verbraucherschutzministeriums, dass von der Lebensmittelherstellung ein «potentielles Risiko für den Verbraucher und dessen Gesundheit» ausgehe. Dem hält Landesinnungsmeister Karl-Heinz Wohlgemuth entgegen, dass «die absolute Mehrheit der Handwerksbäckereien» die strengen Vorgaben der guten Herstellungspraxis einhielten: «Die handwerkliche Herstellung von Backwaren stellt kein Risiko für die Verbraucher dar. Lebensmittel in Deutschland waren noch nie so sicher wie heute!» Mehr zum entschiedenen Nein des Bäckerinnungsverbands zur Einführung von Regelgebühren bei Kontrolltätigkeiten gibt es auf dem BIV-Server.