Berlin. (bk) Im Kalenderjahr 2019 gibt es für Anbieter und Verbraucher auch in der Digitalwelt neue Vorschriften und Rechte zu beachten. Der Digitalverband Bitkom hat die aus seiner Sicht wichtigsten Neuerungen zusammengetragen.
EU-weite Preisobergrenzen für Telefongespräche
Seit 2017 gelten in der EU bereits einheitliche Tarife für den mobilen Datenverbrauch im Internet und für Telefongespräche und SMS im EU-Ausland, das sogenannte Roaming. Im kommenden Jahr sollen auch Telefongespräche und SMS aus dem Heimatland in ein anderes Land der EU gleiche Preisobergrenzen bekommen. Wer per Handy oder Festnetz aus dem Heimatnetz ins EU-Ausland telefoniert, soll pro Gesprächsminute maximal 19 Cent zahlen. Für eine SMS sollen nur noch sechs Cent abgerechnet werden dürfen. Die neuen Obergrenzen sollen ab 15. Mai 2019 gültig sein, zuvor muss der Rat der EU noch formal zustimmen.
Aus für die iTAN-Liste
Nummern durchstreichen auf Papierlisten – was lange Zeit zum Online-Banking dazugehörte, wird im kommenden Jahr abgeschafft. Ab dem 14. September 2019 dürfen Bankkunden die sogenannte iTAN-Liste nicht mehr nutzen. Die Liste bestand aus zuvor generierten TAN-Nummern, die zur Authentifizierung im Online-Banking eingesetzt wurden. Die zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 sieht vor, dass im Online-Banking eine sogenannte starke Kundenauthentifizierung durchgeführt werden muss, um zum Beispiel elektronische Zahlungsvorgänge auszulösen. Nutzer müssen sich demnach über zwei Faktoren authentifizieren.
Sicherheitszertifizierung für IT-Produkte
Zu Beginn des Kalenderjahrs 2019 soll auf EU-Ebene der Cybersecurity Act verabschiedet werden. Die Verordnung sieht vor, dass Hersteller ihre IT-Produkte freiwillig zertifizieren lassen können, um die Sicherheit der Produkte transparent zu machen. Das jeweilig zu gewährleistende Sicherheitsniveau soll in den Vertrauenswürdigkeitsstufen «niedrig» «mittel» oder «hoch» angegeben werden. Hersteller sollen dann über einer Art Beipackzettel Auskunft über die IT-Sicherheit ihrer Produkte geben.
Geoblocking wird abgeschafft
Eine neue EU-Verordnung bewirkt schon seit Anfang Dezember 2018, dass Verbraucher nun besser im EU-Ausland Waren kaufen und Dienstleistungen bestellen können. Deswegen ist jetzt zum Beispiel das Sperren von Seiten, greift der Kunde aus dem EU-Ausland zu, nicht mehr erlaubt. Außerdem dürfen Nutzer von Online-Shops auch nicht mehr automatisch auf die jeweils nationale Seite umgeleitet werden, wenn sie die Shop-Seite über eine Adresse im EU-Ausland aufrufen. Die Händler müssen in diesem Fall aber nur den EU-weiten Verkauf anbieten – nicht auch die Lieferung. Im Zweifel muss der Kunde die Lieferung also selbst organisieren oder die Ware abholen.
Betreiber von Internet-Marktplätzen haften für Händler
Ab dem respektive seit dem 01. Januar 2019 gelten neue Haftungspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen. Danach können Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen für eine entstandene und nicht abgeführte Umsatzsteuer in Haftung genommen werden, kommen Händler ihren Steuerpflichten nicht nach. Die Marktplatzbetreiber können der Steuerhaftung entgehen, in dem sie einen Nachweis von ihren Händlern über deren umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland vorlegen (Foto: pixabay.com).
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