Dienstag, 8. Oktober 2024
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Bitkom: Anmerkungen zur jüngsten DSGVO-Anpassung

Berlin. (bk) Der Bundestag hat das zweite Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz beschlossen, wonach unter anderem Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern künftig nicht mehr verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten stellen zu müssen. Dazu sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung für Sicherheit und Recht: «Für kleine Unternehmen ist die angepasste Pflicht eines Datenschutzbeauftragten zunächst eine Erleichterung. Aber auch Kleinstbetriebe werden weiterhin mit den immer noch bestehenden Rechtsunsicherheiten der Datenschutz- Grundverordnung kämpfen müssen. Das grundsätzliche Problem bleibt: Auch ohne einen bestellten Datenschutzbeauftragten müssen doch alle Vorgaben bewältigt und eingehalten werden. In der anstehenden Evaluierung der DSGVO muss die Politik deshalb nachbessern. Was wir brauchen, ist eine Abkehr vom «One-Size-fits-All» Ansatz der DSGVO. Startups oder Vereine müssen anders reguliert werden als große Konzerne. Die Art und der Umfang der Datenverarbeitungen sollten dabei dann ausschlaggebend sein» (Foto: pixabay.com).