Freitag, 19. April 2024

BGN: muss Lohnersatzleistungen dem Finanzamt melden

Mannheim. (bgn) Nach dem Willen des Gesetzgebers meldet die BGN alle in 2011 und künftig an Versicherte ausgezahlten Lohnersatzleistungen – wie Verletzten- oder Übergangsgeld – an die jeweilige Finanzbehörde. Übermittelt werden die Steuer- Identifikationsnummer des Leistungsberechtigten sowie Höhe und Zeitraum der gewährten Leistung. Deshalb wird die BGN künftig von den Empfängern solcher Zahlungen die Steuer-Identifikationsnummer erfragen. Zahlt eine Krankenkasse im Auftrag der BGN die Lohnersatzleistungen aus, dann meldet sie dies auch an die Finanzbehörden. Wichtiger Hinweis: Der Steuerpflichtige muss die Lohnersatzleistungen weiterhin in der Steuererklärung aufführen.

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