Montag, 20. März 2023

BGN Lohnnachweis 2017: Abgabe bis 16. Februar

Mannheim. (bgn) Wie bereits im Januar 2017 müssen die Unternehmen ihren Entgeltnachweis an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) auf herkömmlichem Weg – auf Papier oder über Extranet – einreichen und parallel über das neue digitale UV-Meldeverfahren. Beide Meldungen – herkömmlich und digital – sind verpflichtend. Stichtag ist der 16. Februar 2018. Das Besondere diesmal: Die digitale Meldung ist die Generalprobe für den Lohnnachweis DIGITAL. Danach ist die zweijährige Erprobung abgeschlossen. Ab 01. Januar 2019 ist nur noch die digitale Meldung möglich.

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