Freitag, 29. März 2024

BGN bietet zinslose Stundung von Beiträgen an

Mannheim. (bgn) Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind für viele bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versicherte Branchen gravierend. Besonders betroffen sind Hoteliers, Gastronomen, Bäcker und Konditoren, Fleischereibetriebe sowie Schausteller. «Die Corona-Pandemie bedroht viele Existenzen. Besonders im Gastgewerbe lassen die Gegenmaßnahmen die Umsätze einbrechen. Wir werden deshalb schnell und so unbürokratisch wie möglich den Betroffenen helfen und sie entlasten», erklärt Klaus Marsch, Hauptgeschäftsführer der BGN. «Wir können den betroffenen Unternehmen eine zinsfreie Beitragsstundung anbieten. Zudem werden wir, sofern jemand mit Beiträgen bei uns im Rückstand ist, die Vollstreckung unserer Forderungen aussetzen. Damit leisten wir den uns möglichen Beitrag, um die betroffenen Unternehmen in einer existenzbedrohenden Situation nicht noch finanziell zu belasten.»

Was kann gestundet werden?

Forderungen, die aus den Beitragsraten vom 15. März 2020 und 15. Mai 2020 entstehen. Die zinslose Stundung gilt sobald sie beantragt wurde.

Was muss der Unternehmer tun?

Im Service-Center der BGN kann die Stundung formlos beantragt werden: per Telefon unter der Rufnummer 0621/4456-1581, per E-Mail an die Adresse beitrag@bgn.de.

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