Berlin. (bund / zdh) Der Bundesrat setzt sich dafür ein, in einigen Handwerksbranchen die Pflicht zum Meisterbrief wieder einzuführen. Er bittet die Bundesregierung, in allen Handwerken, bei denen es fachlich geboten und europarechtlich möglich ist, den verpflichtenden Meisterbrief wieder einzuführen. Der Bundesrat möchte damit die Ausbildung von Fachkräften und die Attraktivität von Handwerksberufen stärken.
Anreize schaffen
Gerade im Handwerk bestehe ein zunehmender Fachkräftebedarf, betonen die Länder. Der Meisterbrief sei ein entscheidender Anreiz, ein Handwerk zu erlernen. Er stärke die Qualität und Leistungsfähigkeit von Handwerksbetrieben.
Reform der Handwerksnovelle 2004
Vor 15 Jahren wandelte die Handwerksrechtsnovelle 53 zuvor zulassungspflichtige in zulassungsfreie Handwerke um. Seitdem brauchen zum Beispiel Fliesenleger oder Uhrmacher für die Gründung eines Handwerksbetriebs keine Meisterprüfung mehr. Die Ausbildungszahlen in diesen Handwerksberufen sind rückläufig.
Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
ZDH begrüßt die Initiative des Bundesrats
Zur Annahme des Antrags des Freistaats Bayern am 15. Februar 2019 zur Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs in einzelnen nach der Handwerksordnung zulassungsfreien Handwerken (BR-Drs. 464/18) im Bundesrat erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):
«Dies ist eine sehr gute Entscheidung des Bundesrats. Er setzt damit ein klares Signal zur Sicherung und zum Ausbau des Qualifizierungssystems im Handwerk. Dazu gehört insbesondere die Initiative zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in zulassungsfreien Gewerken. Das Meisterbrieferfordernis ist Garant für effektiven Verbraucherschutz, erfolgreiches Unternehmertum und nachhaltige Fachkräftesicherung. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, möglichst bald einen Gesetzesentwurf vorzulegen.»
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