Freitag, 29. März 2024

Bayern: Wer oder was soll das MHD ersetzen?

München. (liv) «Eine Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums würde sowohl Herstellern als auch Händlern von Lebensmitteln erheblichen wirtschaftlichen Schaden zufügen, weil sie die Schnittstelle, an der die Haftung des Herstellers übergeht in die Eigenverantwortung des Verbrauchers, einseitig in Richtung Hersteller verschieben würde». Mit dieser klaren Position hat sich der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk (LIV) bei Bundesernährungsminister Christian Schmidt für eine Beibehaltung des MHD bei der Kennzeichnung von Fertigpackungen eingesetzt. Schmidt hatte sich Ende März dafür ausgesprochen, das Mindesthaltbarkeitsdatum abzuschaffen und durch eine modernere Form der Verbraucherinformation zu ersetzen. Hauptstoßrichtung ist, die Verschwendung von noch genießbaren Lebensmitteln zu vermeiden. Schmidt möchte erreichen, dass sich die Menschen selbst entscheiden sollen – auch mit Hilfe sogenannter intelligenter Verpackungen-, bis zu welchem Grad sie Nahrungsmittel noch konsumieren.

In der Sache sind sich die bayerischen Bäcker und der Minister einig: «Auch wir halten es aus ethischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für nicht vertretbar, wenn Lebensmittel, deren Genießbarkeit noch einwandfrei respektive nicht beeinträchtigt ist, im Müll oder auf dem Kompost landen», sagen Landesinnungsmeister Heinz Hoffmann und Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Filter. Sie verweisen darauf, dass der LIV deshalb im Bündnis «Wir retten Lebensmittel» mitarbeitet, welches Ende 2015 vom Bayerischen Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus der Taufe gehoben wurde.

Aufgrund dieser Mitarbeit in zwei der sechs gebildeten Fokusgruppen wisse man um die Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums, welches von keiner der in der Fokusgruppe «MHD/Lagerung» vertretenen Interessenvereinigungen in Frage gestellt wird – sagen Hoffmann und Filter. Sie verweisen darauf, dass auch die Vertreter der Verbraucherschaft das MHD als notwendig und wichtig und deshalb als unbedingt zu erhalten einstufen.

Die Erfahrung zeigt – so der Verband -, dass Waren in Fertigpackungen schon einige Tage vor Erreichen des MHD von den Verbrauchern gemieden beziehungsweise weniger stark gekauft werden. Würde dieses MHD zum Beispiel ersetzt durch ein Verfallsdatum oder andere, auf eine punktgenaue Haltbarkeit zielende Information, so würde die Vermeidungsstrategie der Verbraucher noch früher einsetzen. Den Schaden hätten in beiden Fällen die Hersteller respektive der Handel zu tragen. Beiden bliebe nichts anderes übrig, als die Ware zu entsorgen – wodurch der Lebensmittelverschwendung nicht entgegengewirkt, sondern sogar noch Vorschub geleistet würde.

Verbraucherbildung statt Verbraucherentmündigung sei deshalb das Gebot der Stunde. Zwar könne es durchaus Sinn machen kann, das Dickicht lebensmittelrechtlicher Vorschriften zu durchforsten. Allerdings sei es gänzlich unangebracht, bewährte Regelungen der Produkthaftung durch eine fragwürdige Novellierung der geltenden Deklarationsvorschriften auszuhebeln.

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