Freitag, 29. März 2024

Bayern: Lebensmittelüberwachung vor Neuordnung

Muenchen. (liv) Die Neuordnung der Lebensmittelüberwachung in Bayern wird keine umwälzenden Auswirkungen auf das Bäckerhandwerk haben. Die bisherige, vertraute Struktur der Lebensmittelüberwachung wird für die Mehrzahl der handwerklichen Bäckereien erhalten bleiben. Diese Botschaft nahmen Landesinnungsmeister Heinz Hoffmann und Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Filter aus dem Verbändegespräch im Bayerischen Verbraucherschutzministerium Ende Mai mit. Damit ist der Reformprozess, der Ende 2016 durch in den Medien Aufsehen erregende Missstände in einigen nicht handwerklichen Großbetrieben der Lebensmittelbranche ausgelöst wurde, in die letzte Umsetzungsphase eingetreten.

Mittlerweile wurde das Gesetz zur Errichtung der neuen Kontrollbehörde im Landtag eingebracht und in den beiden zuständigen Ausschüssen beraten. Die Staatsregierung geht davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden kann, so dass nach Ausarbeitung der Umsetzungsverordnung sowie Schaffung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen zum Ende des Jahres die Neuordnung vollzogen sein wird. Wer bis dahin keine Nachricht vom Ministerium erhalten hat, dass sein Betrieb neu zugeordnet wird, bleibt bei der bisher für ihn zuständigen Kontrollbehörde.

Der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk begrüßt den sachlichen Umgang mit der Thematik. Hoffmann: «Wir haben in allen Phasen des Gesetzgebungsprozesses konstruktiv mit dem Ministerium reden können. Der festgelegte Verfahrensweg ist nachvollziehbar. Wir werden genau verfolgen, welche Erfahrungen die von der Neuordnung betroffenen Betriebe machen, um diese dann zu gegebener Zeit in die bereits zugesagte Evaluierung einbringen zu können».

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Ministerialdirigent Gerhard Zellner (links), Leiter der Abteilung 4 «Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen» im Bayerischen Verbraucherschutzministerium, hatte bereits auf der Frühjahrs-Obermeistertagung des Landesinnungsverbands die neuen Strukturen der amtlichen Lebensmittelüberwachung dargestellt. In der Diskussion mit Landesinnungsmeister Heinz Hoffmann (rechts) und Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Filter (Mitte) machte er deutlich, dass neben Eierpackstellen, Herstellungsbetrieben für Säuglings- und Kindernahrung, Aromen- und Enzymherstellern, Mühlenbetrieben und vielen anderen auch Bäckereien komplexe Betriebe sein können (Foto: LIV Bayern).

Zur Erinnerung: Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hatte Ende 2016 zwei Gesetzentwürfe und einen Verordnungswurf vorgelegt, mit der eine neue Struktur in der Veterinär- und Lebensmittelkontrolle geschaffen werden soll. Neben die schon bisher zuständigen Behörden im Bereich der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung soll eine neue zentrale Kontrollbehörde treten. Der Sitz der neuen Behörde ist auf die Standorte Kulmbach und Erding verteilt. Im Fokus der Neuausrichtung stehen sogenannte komplexe Betriebe. Die Frage, welche Betriebe als komplex anzusehen sind, ist abhängig von den mikrobiologischen Anforderungen an das hergestellte Lebensmittel, von der überregionalen Bedeutung im Hinblick auf den Produktabsatz und von der Notwendigkeit fachlichen Spezialwissens an der Kontrollbehörde für bestimmte Betriebskategorien. Das heißt: Mit der neuen Behörde will man mehr fachbezogene, auf die sich ständig fortentwickelnden Betriebsstrukturen ausgerichtete Kompetenz in die Lebensmittelüberwachung bringen. Der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk hatte sich bereits im Vorweg des Gesetzentwurfs Mitte September 2016 im Rahmen eines Informationsgesprächs mit Ministerin Scharf sowie zusätzlich im Rahmen einer Anhörung im Bayerischen Landtag zu den Reformplänen der Staatsregierung geäußert. Er hatte zudem eine schriftliche Stellungnahme ausgearbeitet, die über den Bayerischen Handwerkstag an das Ministerium geleitet wurde. In der neuen Kontrollbehörde wird es Teams geben, die je nach Betrieb und Aufgabenstellung wechselweise zusammengesetzt werden, um die komplexer werdenden Kontrollaufgaben umfassend erfüllen zu können. Dem Vernehmen nach sollen die Dokumentationsaufgaben des Betriebs nicht zwangsläufig umfangreicher werden, da nach heutigem Stand der Kontrollpraxis auch der «einfache» (das heißt nicht komplexe) Betrieb seine Hygienearbeit vollständig dokumentieren muss. Auch bei den Kontrollgebühren wird es nach Aussage des Ministeriums keine Unterschiede geben.

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