Samstag, 20. April 2024

Bayern: LIV weist NGG-Behauptungen zurück

München. (liv) Die Kündigung des Manteltarifvertrags und des Altersvorsorgetarifvertrags durch den Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Ende August dazu genutzt, um mit fragwürdiger und sachlich zum Teil falscher Information die Arbeitnehmer in den Bäckereien und auch die Öffentlichkeit für sich zu gewinnen. Für Landesinnungsmeister Heinz Hoffmann verdirbt die NGG mit ihrer Informationspolitik das Verhandlungsklima.

Allein die Behauptung, der alte Tarifvertrag gelte nach Oktober nicht mehr automatisch für alle Beschäftigten, sondern nur für Mitglieder der Gewerkschaft, ist laut Hoffman eine Fehlinformation. Er weist darauf hin, dass gekündigte Tarifverträge nach Paragraf 4 Absatz 5 Tarifvertragsgesetz so lange fortgelten, bis sie durch eine neue Regelung ersetzt werden. «Die Gewerkschaft macht hier mit unwahren Behauptungen Mitgliederwerbung. Das haben wir so noch nicht erlebt», sagt Hoffmann. «Wir haben bereits im Juni ein ausgewogenes Paket auf den Tisch gelegt. Die NGG hat lange Zeit gar nicht reagiert, jetzt will sie erst Ende September darüber verhandeln. Dies zeigt, dass der NGG die Stimmungsmache gegen die Arbeitgeber wichtiger ist als die Erzielung von konkreten Ergebnissen». Der Verband strebt in jedem Fall einen Neuabschluss an. Im Interesse seiner Betriebe und deren Beschäftigter hätte er sich einen deutlich früheren Verhandlungstermin gewünscht. «Von einem ‘Horror-Katalog’, ‘schlechten Arbeitsbedingungen’ oder gar ‘enormen Einschnitten’, wie es in der NGG-Pressemeldung steht, kann keine Rede sein», weist Hoffmann die Behauptungen der NGG zurück.

Mit den geforderten Tarifänderungen zielt der Verband auf Klarstellungen oder notwendig gewordene Anpassungen an die geänderte Rechtslage ab. Durch verschiedene Gesetzesänderungen und neue Urteile wurde in den Jahren seit Abschluss der Tarifverträge das Gleichgewicht zu Lasten der Arbeitgeberseite einseitig gestört. Der primäre Anlass für die Tarifkündigung war ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom Oktober 2014. Dadurch wurde die 2006 zwischen Bäckerverband und der NGG einvernehmlich vereinbarte Altersstaffelung der Urlaubstage gekippt. «Dass nun bis zu sechs Urlaubstage mehr verlangt werden können, ist eine enorme Belastung für unsere Betriebe», sagt Landesinnungsmeister Heinz Hoffmann. «Die NGG nutzt dies, um unsere gemeinsame Vereinbarung von 2006 einseitig zu unterlaufen. Ein Gespräch über die Problematik hat die NGG 2014 verweigert. Uns blieb also nur die Kündigung, um die Situation wieder ins Lot zu bringen».

In ihrer Pressemitteilung vom 27. August 2015 behauptet die NGG, der Verband wolle die Sonntagsarbeit ausweiten, das Urlaubsgeld streichen und von den Urlaubstagen bis zu zehn Tage mit einzelnen Krankentagen verrechnen. «Das ist so nicht richtig», betont Hoffmann. «Unser Ziel ist nicht, die Sonntagsarbeit auszuweiten, sondern den Betrieben mehr Flexibilität zu verschaffen. Viele Betriebe und auch deren Mitarbeiter wünschen sich diese Möglichkeit». Sonntagsarbeit ist gesetzlich erlaubt, wenn dem Mitarbeiter mindestens 15 Sonntage pro Jahr arbeitsfrei bleiben. Diese Zahl kann in einem Tarifvertrag auf bis zu zehn Sonntage reduziert werden. «Hierüber wollen wir verhandeln».

Zum Urlaubsgeld – eine Arbeitgeberleistung – stellt er klar: «Dieses soll nicht gestrichen, sondern in die tarifliche Altersvorsorge überführt werden. Dies verschweigt die Gewerkschaft. Schon beim erstmaligen Abschluss des Altersvorsorgetarifvertrags im Jahr 2003 haben wir uns mit der NGG einvernehmlich darauf geeinigt, das Startkapital für die Altersvorsorge aus dem Urlaubsgeld zu nehmen. Jetzt gehen wir diesen Weg konsequent zu Ende. Angesichts der Entwicklung der staatlichen Rente ist dies notwendiger denn je».

Die Anrechnung von Krankheitstagen auf Urlaub ist nichts Neues. «Wir wissen, dass unsere Mitarbeiter engagiert und zuverlässig arbeiten», erklärt Hoffmann. «Leider gibt es wenige Ausnahmefälle, in denen zu Lasten der Kollegen die Möglichkeit der Krankschreibung missbraucht wird. Wir wollen unseren Arbeitgebern die Möglichkeit geben, in solchen Extremfällen als letztes Mittel mit einer Anrechnung gegenzusteuern. Der gesetzliche Urlaub wird selbstverständlich nicht angetastet und niemand spricht von einer Anrechnung eins zu eins».

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