Freitag, 19. April 2024

BaFin setzt Schonfrist für Kartenzahlungen im Internet

Berlin. (bafin) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird nicht beanstanden, wenn Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland Kartenzahlungen im Internet bis zum 31. Dezember 2020 auch ohne eine nach der PSD2 erforderliche Starke Kundenauthentifizierung ausführen.

Hintergrund ist eine Opinion der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) vom 16. Oktober, in der sie den nationalen Aufsichtsbehörden diese Frist empfiehlt. Außerdem legt die EBA Meilensteine für die beteiligten Zahlungsdienstleister fest und definiert zu meldende Daten, mit denen die Aufsicht den Fortschritt kontrollieren kann, bis alle einschlägigen PSD2-Anforderungen vollständig umgesetzt sind. Auch diese Meilensteine übernimmt die BaFin in ihre Aufsichtspraxis.

Am 21. August 2019 hatte die BaFin bereits über die Erleichterungen bei der Kundenauthentifizierung informiert, aber noch keine Frist genannt. Die Erleichterungen gelten auch für Online-Zahlungen mit Debitkarten oder Prepaid-Karten. Kartenausgebende Zahlungsdienstleister, die ihre Kartenkunden bereits eine PSD2-konforme Authentifizierungsmethode anbieten, sollten diese nicht wieder abschalten. Die Pflicht zur Starken Kundenauthentifizierung ist am 14. September 2019 in Kraft getreten.

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