Samstag, 2. November 2024

BAFA: Statistik zur Befreiung von der EEG-Umlage

Eschborn. (bafa) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine aktuelle Liste der mit Blick auf die EEG-Umlage begrenzten Unternehmen für 2014 veröffentlicht. BAFA-Präsident Dr. Arnold Wallraff: «Die Steigerung auf 2.098 begünstigte Unternehmen – gegenüber 1.720 begünstigten Unternehmen im Vorjahr – ist mit einem verhältnismäßig moderaten Anstieg der privilegierten Strommenge verbunden. Der Großteil der privilegierten Strommenge wurde für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen gewährt. Die Top drei der privilegierten Wirtschaftszweige sind die Chemie-, Metall- und Papierindustrie». Die privilegierte Strommenge beträgt 107.101 Gigawattstunden. Die Entlastung für die begrenzten Unternehmen beträgt voraussichtlich 5,1 Milliarden Euro. Inklusive Getränke- und Futtermittelsparte kommt die Ernährungsbranche laut Liste auf 480 Anträge zur Befreiung von der EEG-Umlage. Mit 22,88 Prozent ist sie die nach Anzahl der Unternehmen am stärksten vertretene Branche unter den Antragstellern. Die «Statistische Auswertungen zur ‘Besonderen Ausgleichsregelung’ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle» über Unternehmen respektive Unternehmensteile, die von der besonderen Ausgleichsregelung profitieren, ist auf dem BAFA-Server frei verfügbar. Mit Blick auf die geplante Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz betont Wallraff, dass die Planungs- und Rechtssicherheit für die Unternehmen jetzt unerlässlich seien. Er appelliert an die Politik, zeitnah eine klare und tragfähige Grundlage für das neue Antragsverfahren zu schaffen. Nach dem aktuell geltenden EEG müssen die Anträge bis zum 30. Juno beim BAFA vorliegen. Aufgrund des laufenden EU-Beihilfeprüfverfahrens können allerdings bis zum Abschluss dieses Verfahrens Anträge nicht positiv beschieden werden. Die in Arbeit befindliche EEG-Novelle soll zum 01. August in Kraft treten.