Berlin. (zv) Der im vergangenen Jahr abgeschlossene Tarifvertrag für Auszubildende im Bäckerhandwerk wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt. Damit sind auch alle nicht in Innungen organisierte Bäckereien im Bundesgebiet an den Tarifvertrag gebunden.
Gemeinsam mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) beantragte der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) die Allgemeinverbindlichkeit des bereits geschlossenen Tarifvertrags für Auszubildende. Nun hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags zugestimmt. Diese gilt damit rückwirkend seit dem 01. September 2018. Ausgenommen von der Regelung sind das Azubi-Ticket und der Fahrtkostenzuschuss.
«Die Zustimmung des Bundesministeriums ist ein wichtiger Baustein im Kampf um den Nachwuchs. Wir begrüßen, dass die Azubivergütung nun bindend für jeden Betrieb ist und damit ein einheitlicher Mindeststandard für die gesamte Branche geschaffen wurde», erklärt ZV-Präsident Michael Wippler. Zur aktuellen Diskussion um eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung ergänzt ZV-Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider: «Die Allgemeinverbindlichkeit beweist, dass bei funktionierender Sozialpartnerschaft attraktive Lösungen geschaffen werden können und eine gesetzliche Mindestvergütung kein Thema sein dürfte. Diese lehnen wir daher nach wie vor ab, um die Tarifautonomie der Branche zu wahren und eine zunehmende Bürokratie zu verhindern.»
Die Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk beträgt bundesweit monatlich brutto:
Ab 01. September 2018
- Im 1. Ausbildungsjahr 565 Euro monatlich brutto,
- im 2. Ausbildungsjahr 670 Euro monatlich brutto,
- im 3. Ausbildungsjahr 800 Euro monatlich brutto.
Ab 01. September 2019
- im 1. Ausbildungsjahr 615 Euro monatlich brutto,
- im 2. Ausbildungsjahr 700 Euro monatlich brutto,
- im 3. Ausbildungsjahr 820 Euro monatlich brutto.
Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31. August 2020 gekündigt werden (Foto: pixabay.com).
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