Donnerstag, 28. März 2024

Bäckerhandwerk: Bürokratieabbau jetzt angehen

Berlin. (zv / eb) Die Bundesregierung muss die Unternehmen von überbordender Bürokratie befreien und das versprochene Bürokratieentlastungsgesetz IV endlich auf den Weg bringen, fordert der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV). Dazu habe er erneut 48 Vorschläge auf den Tisch gelegt. Zudem sollten in der Corona-Pandemie und im anschließenden Aufschwung bürokratische Pflichten ausgesetzt werden, um die Wirtschaft schnell wieder auf Wachstumskurs zu bringen.

Bürokratisch überbordende Pflichten, wie etwa zahlreiche Dokumentationspflichten oder die Bonpflicht, sollten mindestens für die Dauer der Corona-Pandemie ausgesetzt werden und den Betrieben so eine dringend nötige Entlastung bringen. Konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau gebe es genug: Der Verband hat im Herbst insgesamt 48 Vorschläge für ein neues Bürokratientlastungsgesetz vorgelegt, der Normenkontrollrat Baden-Württemberg vor kurzem 20 Vorschläge vorgelegt. Beispiele:

  • Die Statistikpflichten effizienter und belastungsärmer gestalten.
  • Um die Betriebsnachfolgen zu erleichtern, sollte kurzfristig der Bestandsschutz ausgeweitet werden.
  • Für KMU sollten bei den Kennzeichnungspflichten für Backwaren in Fachgeschäften Ausnahmen geschaffen und Sonderregelungen für Verpackungen in Selbstbedienung abgeschafft werden.
  • Bei der Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz sollte wieder eine Kleinbetriebsklausel eingeführt werden.
  • Die europarechtlich nicht gebotene Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten sollte gestrichen werden.
  • Die zulässige Arbeitszeit in der Herstellung von Backwaren an Sonn- und Feiertagen sollte auf acht Stunden ausgeweitet werden.
  • Die Verdienstgrenze für Minijobber sollte kurzfristig und zügig angehoben werden.

Nachtrag: Selbstverständlich gibt es in Bezug auf den Bürokratieabbau berechtigte Forderungen. Doch das Thema Bonpflicht, das der Verband hier so schön verpackt hat, ist »durch«. Mit dazu beigetragen hat die in der Diskussion 2019/2020 stets lückenhaft und damit unklar beantwortete Frage, wogegen sich der Protest genau richtet. Schließlich bietet das Kassengesetz, besonders die Belegausgabepflicht, den Betrieben in Deutschland die Chance, allfälligen Schwund zu reduzieren – im Schnitt 80.000 bis 100.000 Euro pro Betrieb und Jahr. Das Kassengesetz gibt den Betrieben wirksame Mittel an die Hand, um diesen Schwund einzudämmen. Ergänzend bietet der digitale Kassenbon nicht nur Entlastung in mehrfachem Sinn, sondern auch neue Möglichkeiten für das Marketing und die Kundenbindung. Also keine schlechten Aussichten, die den anhaltenden Protest noch unverständlicher machen. Auffallend ist zudem, dass der beharrliche Protest immer aus der gleichen Ecke kommt. Das mag ein paar Betrieben im Tal der Ahnungslosen vielleicht gefallen, stellt den weit überwiegenden Teil der Branche jedoch in ein fragwürdiges Licht.

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