Berlin. (eb) Wie erwartet und ohne weitere Diskussion passierte die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) formulierte Änderung der Lebensmittelkontrollen Ende letzter Woche den Bundesrat. Die Novelle der «Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung» (AVV RÜb) sieht vor, dass Lebensmittelbetriebe künftig routinemäßig seltener kontrolliert werden müssen als nach der alten Fassung der Vorschrift. Im Vorfeld der Abstimmung hatten die Verbraucherorganisation Foodwatch, der Bundesverband der beamteten Tierärzte, der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands sowie der Verbraucherzentralen Bundesverband die Länder aufgefordert, den BMEL-Entwurf im Bundesrat abzulehnen. Eine Petition, immerhin von gut 150.000 Bürgern (m/w/d) unterzeichnet, wies darauf hin, dass die neue AVV RÜb als Schwächung der Lebensmittelkontrolle verstanden werden kann.
Tatsächlich werden wir künftig wohl weniger von Verstößen und »Skandalen« erfahren. Denn was man nicht sucht, kann man auch nicht finden. Im europäischen Vergleich ist das ein einzigartiger Rückschritt. Gerade Unternehmen, die Lebensmittel noch handwerklich erzeugen und lose verkaufen, dürften darunter zu leiden haben. Verbraucher (m/w/d) werden jetzt noch öfter auf industriell erzeugte und verpackte Lebensmittel zurückgreifen. Damit verstärken sie einen durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Trend – angestoßen durch ein nachgewiesen höheres Hygieneempfinden.
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