Samstag, 5. Oktober 2024

Ausbildungsgebühren: Sie haben nicht zuviel gezahlt, oder?

Trier / Berlin. (bffk / eb) «Wildbadmühle wehrt sich erfolgreich gegen Bäckerinnung» hieß es hier erstmals im April 2019, als es der Bäckerei Wildbadmühle GmbH + Co. KG aus Traben-Trabach mit Unterstützung des Bundesverbands für freie Kammern (bffk) aus Berlin gelungen war, rechtswidrig erhobene Ausbildungsgebühren einer Bäckerinnung im Bezirk der HWK Trier abzuwenden.

Nun war auch der für die Bäckerei durch den bffk erhobene Widerspruch gegen die Prüfungsgebühren für die Lehrlingsausbildung erfolgreich. Knapp 1.000,00 Euro betrage die Einsparung für den Betrieb, berichtet der bffk. Wobei die Bäckerinnung sich die Essenz wohl habe ausrechnen können, und deshalb gar nicht erst alle Rechtsmittel ausschöpfte. Im Mittelpunkt der Widerspruchsbegründung standen einerseits massive Formfehler bei der Übertragung der Zuständigkeit für die Prüfung von der Handwerkskammer auf die Innung. Andererseits bestand nach bffk-Angaben der begründete Verdacht, dass auch bei den Prüfungsgebühren der Versuch unternommen wird, allgemeine Kosten der Innung über die Prüfungsgebühren auch Nicht-Innungsmitgliedern anzulasten.

Zwei wesentliche Fragen ergeben sich aus dem Rückzug der Bäckerinnung. In welchen Gewerken und Innungen werden die Prüfungsgebühren nach demselben Muster erhoben? Da die Verwaltung der betroffenen Innung von einer Kreishandwerkerschaft getragen wird, die dies auch für andere Gewerke vornimmt, liegt der Verdacht nahe, dass es auch dort zu gleichen Fehlern gekommen ist. Und angesichts der Tatsache, dass zur Zeit die Gesellenprüfungen anstehen und auch dafür wieder Gebührenrechnungen verschickt werden sollen, geht es hier nicht um den Einzelfall des bffk-Mitglieds.

Die zweite Frage betrifft die Rechtsaufsicht über die Innung durch die Handwerkskammer Trier. Diese hatte schon die vom Verwaltungsgericht Trier gestoppte allgemeine Lehrlingsbetreuungsgebühr genehmigt. Auch jetzt war es erst der vom bffk unterstütze Widerspruch, der die rechtlichen Mängel bei der Erhebung der Prüfungsgebühren an den Tag brachte, gibt der bffk zu bedenken.