Wiesbaden. (destatis) Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) ist im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Prozent oder 2’600 auf 167’000 gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren gut ein Drittel der Geförderten Frauen. Ihre Zahl stieg gegenüber 2017 um 6,3 Prozent auf 62’000. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen schrittweise Anpassungen der landesrechtlichen Regelungen in den Erzieherberufen. Dadurch können Angehörige dieser Berufe bei Fortbildungsmaßnahmen seit einigen Jahren Aufstiegs-BAföG erhalten. Knapp zwei Drittel der Geförderten waren Männer. Ihre Zahl nahm gegenüber 2017 um 1,0 Prozent auf 105’000 ab.
Die gefragtesten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem Aufstiegs-BAföG waren 2018 – ähnlich wie in den Vorjahren – bei den Frauen mit weitem Abstand die staatlich anerkannte Erzieherin (23’400), gefolgt von der geprüften Wirtschaftsfachwirtin (5’900) und der geprüften Bilanzbuchhalterin (IHK) (2’300). Die am häufigsten geförderten Berufe bei den Männern waren der geprüfte Industriemeister Metall (10’900), gefolgt vom staatlich geprüften Maschinenbautechniker (7’000) und vom staatlich geprüften Elektro-Techniker (5’200).
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt. Dazu standen im Jahr 2018 insgesamt 666 Millionen Euro zur Verfügung. Das waren 3,9 Prozent mehr als im Vorjahr.
Rund 385 Millionen Euro der Förderleistungen entfielen auf bewilligte Darlehen, von denen 276 Millionen Euro von den Förderungsberechtigten in Anspruch genommen wurden. Die Darlehen wurden besonders für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (124 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (140 Millionen Euro) und für den Kindererhöhungsbetrag (neun Millionen Euro) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Geförderten überwiesen.
Rund 281 Millionen Euro entfielen auf Zuschüsse, besonders zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (106 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (163 Millionen Euro) und für den Kindererhöhungsbetrag (zehn Millionen Euro).
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