Freitag, 19. April 2024

Aromenstreit: Stiftung Warentest erkennt Urteil an

Berlin. (stw) Die Stiftung Warentest wird die juristische Auseinandersetzung mit der Alfred Ritter GmbH + Co KG um die Kennzeichnung des Aromastoffs Piperonal in der «Ritter Sport Voll-Nuss»-Schokolade nicht weiter fortsetzen. Sie hat eine Abschlusserklärung abgegeben, mit der sie das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 09. September 2014 anerkennt. In dem Verfahren hatte das OLG München die Berufung der Stiftung Warentest gegen die vom Landgericht München I mit Urteil vom Januar erlassene einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, dass die Stiftung Warentest in ihrem Testbericht (test 12/2013) nicht, wie geschrieben, «nachgewiesen», sondern «geschlussfolgert» habe, um welche Art von Piperonal es sich in der «Ritter Sport Voll-Nuss»-Schokolade handele. Ob es sich bei dem verwendeten Piperonal um einen natürlichen oder chemisch hergestellten Aromastoff gehandelt hat, spielte für das Gericht bei seiner Entscheidung keine Rolle. Nach wie vor ist deshalb nicht geklärt, wie der Aromastoff tatsächlich gewonnen wird. «Die Stiftung Warentest hat im Testbericht nicht präzise und ausführlich genug dargelegt, wie sie zur Beurteilung der Deklaration gekommen ist», sagt Hubertus Primus, Vorstand der Stiftung Warentest. Ob sich das zuständige Landgericht vor diesem Hintergrund in einem anschließendem Hauptsacheprozess mit der tatsächlichen Herstellung des Piperonals befassen würde, sei ungewiss. Zudem würde ein Prozess mit Beweisaufnahme über vermutlich mehrere Instanzen hinweg einen unverhältnismäßig hohen Zeit-, Personal- und Kostenaufwand verursachen. Die Stiftung Warentest beendet daher die juristische Auseinandersetzung. Vorangegangene Meldungen zum Thema siehe WebBaecker 37/2014 «Erfolg für Ritter Sport» sowie WebBaecker 03/2014 «Stiftung Warentest will in Berufung gehen».

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