Freitag, 29. März 2024
20160519-GE-BARGELD

Anpassung des Mindestlohns erscheint zum 01. Januar 2017 wahrscheinlich – Handeln Sie proaktiv!

Isernhagen / Hannover. (ge) Seit der Einführung des Mindestlohns zum 01. Januar 2015 ist über ein Jahr vergangen. Mit der Einführung wurde auch gesetzlich vorgesehen, dass alle zwei Jahre eine Erhöhung in Abhängigkeit von der Entwicklung des monatlichen Tarifindexes möglich ist. Derzeit zeichnet sich eine Erhöhung auf rund 8,84 Euro ab. Eine finale Entscheidung hierzu wird Mitte diesen Jahres erwartet.

Auch wenn bis zum Jahresende noch sieben Monate Zeit sind sollten Sie schon jetzt damit beginnen, sich auf eine mögliche Anpassung vorzubereiten. Welche Maßnahmen sind notwendig und sollten wann im Betrieb umgesetzt werden? Ist es letztendlich nur die Preisschraube an der gedreht werden sollte? Oder kommen auch weitere Maßnahmen in Betracht?

Die Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft berät und unterstützt Sie bei Ihren Überlegungen rund um die Planung von Aktivitäten mit Blick auf das Thema Mindestlohnanpassung 2017. Ihr Ansprechpartner Christian Bork ist unter Telefon 0511/70050-400 oder per E-Mail unter christian.bork@gehrke-econ.de für ein unverbindliches Erstgespräch erreichbar (Foto: pixabay.com).

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