Dienstag, 23. April 2024

Allergen-Pass für Kuchen: LMIV fordert genaue Kennzeichnung

Köln. (gs1) Der europäische Gesetzgeber will Verbraucher besser schützen – auch beim täglichen Einkauf von Brot und anderen Backwaren. So müssen Bäckereien ihre Kunden laut Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011 (LMIV) unter anderem über potenzielle Allergieauslöser wie glutenhaltiges Getreide, Ei, Soja oder Milch informieren – und die Inhaltsstoffe jedes einzelnen Croissants und Kuchenstücks dazu detailgenau dokumentieren. «Auf alle Bäcker kommt eine enorme Fleißarbeit zu», sagt Frieder Francke, Inhaber einer Bäckerei mit mehreren Filialen im sächsischen Torgau. Allein in seinem Betrieb werden derzeit rund 200 Rezepturen elektronisch dokumentiert – eine Aufgabe, die Francke mithilfe eines Computerprogramms bewältigt. Das Online-Portal der Bäko Zentrale Nord vernetzt die Daten von Zulieferern, Herstellern und Händlern. «So wissen wir zum Beispiel, aus welchen Einzelzutaten das Zitronat für unseren Torgauer Stollen zusammengesetzt ist. Ändert sich bei den Lieferanten etwas an der Rohstoffkombination, können wir das auf Knopfdruck aktualisieren». Die vielfältigen Produktinformationen müssen laut LMIV in schriftlicher Form bereitgehalten werden. Francke favorisiert die sogenannte Kladdenlösung, soll heißen: Die Daten werden ausgedruckt, in einem Hefter zusammengefasst und an die Filialen verteilt. «Auf Wunsch können die Kunden dann genau nachlesen, was in den Produkten steckt und ob eventuell Allergene enthalten sind». Wie genau nicht vorverpackte Ware wie Brot und Kuchen gekennzeichnet werden muss, regelt die nationale Durchführungsverordnung zur LMIV. Ihr Umsetzungstermin steht jedoch noch nicht fest. Sicher ist aber, dass eine ausdrückliche Kennzeichnung von Allergenen vorgesehen ist (Volltext).

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