Donnerstag, 28. März 2024

Aktualisiert: 10 Merksätze für elektronische Rechnungen

Berlin. (bk) Der elektronische Rechnungsaustausch ist seit Mitte 2011 deutlich vereinfacht worden. War bis zu diesem Zeitpunkt die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder aber das EDI-Verfahren für elektronische Rechnungen zwingend vorgeschrieben, so ist dies nun nicht mehr erforderlich. Dabei sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Der Bitkom Arbeitskreis ECM-Compliance hat die wichtigsten Regelungen sowie Fragestellungen zur elektronischen Rechnung in zehn Merksätzen zusammengestellt und jetzt aktualisiert.

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