Berlin. (bmjv) Ein Missbrauch des bewährten Abmahnrechts soll künftig verhindert und die Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen verbessert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf erhöht die Bundesregierung die Anforderungen, um urheberrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Damit sollen missbräuchliche Abmahnungen eingedämmt werden. Wirtschaftsverbände dürfen demnach nur noch dann abmahnen, wenn sie vom Bundesamt für Justiz überprüft wurden und auf einer Liste der klagebefugten Verbände eingetragen sind.
Weniger finanzielle Anreize für Abmahnungen
Urheberrechtliche Abmahnungen sollen transparenter werden und Gegenansprüche einfacher geltend gemacht werden können. Ziel ist ein deutlich verbesserter Schutz gegen missbräuchliche Abmahnungen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen hierdurch besser geschützt werden.
Mitbewerber können bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten im Internet keine kostenpflichtigen Abmahnungen mehr aussprechen und bei einer erstmaligen Abmahnung kein Versprechen einer Vertragsstrafe fordern.
Besserer Schutz der Abgemahnten
Der sogenannte fliegende Gerichtsstand wird eingeschränkt: Abgemahnte müssen nicht länger befürchten, wegen Rechtsverstößen im Internet vor jedem Gericht in der Bundesrepublik Deutschland verklagt zu werden.
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