Newcastle upon Tyne / UK. (eb) Die Greggs PLC, der mit Abstand größte Bäckerei-Café-Filialist im Vereinigten Königreich mit insgesamt mehr als 2.100 Verkaufsstellen, hatte im 4. Quartal 2021 eine Klage gegen die schweizerische Zürich Versicherungsgruppe in Höhe von 118 Millionen Euro eingereicht (100 Millionen GBP). Über die Auszahlung einer Pandemie-Versicherung war es zu Unstimmigkeiten gekommen – siehe «Greggs PLC verklagt Zürich Versicherung» vom 02. November 2021 an dieser Stelle.
High Court weist Standpunkt des Versicherers zurück
In dieser Woche hat die Bäckereikette einen ersten Prozess gegen den Versicherer gewonnen, berichten die britischen Medien. Demnach betrifft das richterliche Urteil nicht nur den Großbäcker, sondern hat weitreichende Auswirkungen auf die Behandlung von Pandemieschäden auch in anderen Fällen. Die Versicherer hatten zunächst behauptet, Greggs könne im Rahmen seiner Police nur ein einziges Ereignis geltend machen, was bedeuten würde, dass eine Höchstgrenze von 2,5 Millionen GBP (2,88 Millionen Euro) auf alle durch die Covid-Sperre verursachten BI-Schäden angewandt würde. Greggs argumentierte jedoch, dass es jedes Mal, wenn die britische Regierung und die dezentralen Regierungen neue Covid-Beschränkungen erlassen, die sich auf seine Geschäftstätigkeit auswirken, Anspruch auf ein separates Limit von 2,5 Millionen GBP habe.
Greggs konnte die Lockdowns schwerlich beeinflussen
In dem jetzt ergangenen Urteil gab Richter Justice Butcher am British High Court der Klage von Greggs im Wesentlichen statt. Er entschied, dass es ein einziges Ereignis zu Beginn der Pandemie-Beschränkungen gab, nämlich von März 2020 bis Mai 2020, gefolgt von separaten Ereignissen in jedem Gerichtsbezirk im Vereinigten Königreich, als die Höhe der Beschränkungen im Laufe des Jahres angepasst wurde. Er entschied auch, dass es in jedem Gerichtsbezirk separate Ereignisse gab, in denen örtliche Abriegelungen oder andere Beschränkungen verhängt worden waren. Vorbehaltlich der Berufung wird der Fall nun in die zweite Phase übergehen, in der die Versicherer und Greggs den Wert des BI-Schadens berechnen werden, der im Rahmen der Police der Bäckerei erstattungsfähig ist.
So berechnet die Bäckereikette ihre Forderung von 172 Millionen Euro
Im Juni 2022 erhöhte Greggs seine Forderung gegen Zurich von ursprünglich 100 Millionen GBP auf 150 Millionen GBP (172,99 Millionen Euro). Greggs gab an, 1.778 versicherte Filialen in England, weitere 157 in Wales, 279 in Schottland und 21 in Nordirland zu haben, und argumentierte, dass jede dieser Filialen in gewissem Umfang BI-Schäden erlitten habe. Greggs forderte 726.220 GBP für zusätzliche erhöhte Arbeitskosten und weitere 600.000 GBP für die Vorbereitung von Schadensfällen und die Kosten für das Krisenmanagement in der Öffentlichkeitsarbeit.
Großbäcker und Versicherung müssen sich jetzt zusammensetzen
Das jetzige Urteil in diesem Fall wurde zeitgleich mit einem anderen in der Rechtssache Stonegate veröffentlicht, in der das Gaststättenunternehmen die Versicherer MS Amlin, Zurich und Liberty Mutual in einem ähnlichen Fall vor dem High Court auf 1,1 Milliarden Pfund verklagte. Das Ergebnis des Stonegate-Falles ist gemischter als das des Greggs-Falls, und die Kneipengesellschaft hat bereits ihre Absicht angekündigt, gegen einige Teile des Urteils Berufung einzulegen.
Alle Unternehmen sollten noch einmal ihre Policen prüfen
Die Anwaltskanzlei Charles Russell Speechlys vertrat Greggs in diesem Fall. Deren Sprecher Manoj Vaghela ergänzt: «Dieses Ergebnis gibt Greggs Recht, das Verfahren einzuleiten, und hat weiterreichende Auswirkungen für alle Unternehmen, die die Resilienz-Versicherungspolicen erworben haben. Das Argument der Versicherer, dass es nur eine Obergrenze für Covid-Betriebsunterbrechungsschäden gäbe, wurde entschieden zurückgewiesen.»