01. Großbäcker: kritisieren Gebühren-Pläne für Regelkontrollen
Düsseldorf. (10.01. / vdg) «Man muss sich einmal vorstellen, dass Autofahrer bei einer normalen Verkehrskontrolle selbst dann zahlen müssten, wenn die Polizei nichts Auffälliges festgestellt hat». So verdeutlicht Armin Juncker, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Großbäckereien, seine Kritik an Plänen von Bundesrat und EU-Kommission, wonach auch für amtliche Regelkontrollen der Lebensmittelüberwachung die untersuchten Betriebe Gebühren zahlen sollen. Bereits heute seien anlassbezogene Kontrollen nach dem Verursacherprinzip kostenpflichtig. Würden diese Pläne umgesetzt, dann müssen die Hauptlast all jene Betriebe zahlen, bei denen keinerlei Verstöße gegen bestehende Vorschriften festgestellt würden. Normale Regelkontrollen gehörten aber zu den originären Aufgaben des Staates und müssten wie andere ordnungsbehördliche Tätigkeiten aus Steuergeldern finanziert werden. Der Verband befürchtet unkalkulierbare Kosten für die Betriebe, da niemand absehen könne, wie oft Regelkontrollen durchgeführt würden. Die Europäische Kommission hatte vor kurzem vorgeschlagen, die Mitgliedstaaten künftig zu verpflichten, Gebühren für Regelkontrollen der Lebensmittelüberwachung einzuführen. Diesem Vorschlag hat sich auch der Bundesrat vor kurzem angeschlossen. Das Land Niedersachsen hat bereits einen entsprechenden Entwurf mit umfassenden Gebührentatbeständen vorgelegt.
02. Coop-Gruppe: übernimmt Marché Restaurants Schweiz AG
Basel / CH. (09.01. / coop) Die eidgenössische Coop-Gruppe kauft, vorbehaltlich der Zustimmung der Wettbewerbskommission, die Marché Restaurants Schweiz AG. Die Coop-Gruppe baut mit dieser Akquisition ihre Kompetenzen im Gastronomiebereich aus. Marché Schweiz ist führend in der Verkehrsgastronomie und betreibt derzeit an Autobahnraststätten in der ganzen Schweiz sowie am Flughafen Zürich erfolgreich Gastronomiebetriebe. Bisher war die Marché Restaurants Schweiz AG im Besitz der Mövenpick Holding AG. «Die Marché Restaurants passen sehr gut zu uns», sagt der Vorsitzende der Geschäftsleitung der Coop-Gruppe, Joos Sutter. «Coop und Marché stehen beide für Qualität, Frische, Nähe und Vielfalt - zwei starke Brands haben sich gefunden». Die Coop-Gruppe betreibt in der Schweiz bereits heute knapp 200 Restaurantbetriebe. Die Marché Restaurants Schweiz AG betreibt 25 Gastronomiebetriebe an 20 Autobahn-Raststätten und zusätzlich drei Betriebe am Flughafen Zürich und ist damit Marktführerin in der Schweizer Verkehrsgastronomie. 2012 erwirtschaftete Marché in der Schweiz einen Umsatz von gut 120 Millionen Schweizer Franken. Die Marché Restaurants Schweiz AG werde unter gleichem Namen eigenständig weitergeführt, heißt es aus Basel. Sämtliche Mitarbeitende werden weiter beschäftigt. Coop erwirbt mit der Marché Restaurants Schweiz AG ein erfolgreiches Unternehmen, das viel Erfahrung und eine hohe Kompetenz im Gastrobereich in die Coop-Gruppe einbringt und sich damit ideal in das Portfolio einfügt. Die Marché Restaurants außerhalb der Schweiz sowie die Mövenpick Restaurants in Basel, Zürich, Luzern und Chiasso sind von der Transaktion nicht betroffen. Die Mövenpick Gruppe wird ihre Expansion in Wachstumsmärkten, vor allem in Asien, weiter vorantreiben - heißt es in einer anderen Mitteilung aus Baar.
03. «Boulangerie Artisanale»: authentisch und erfolgreich
Hamburg. (04.01. / usp) Das waren Zeiten: 1993 befanden wir Deutschen uns immer noch im Einheitsrausch, feierten Wende oder Wiedervereinigung und die Bäckereien konnten nicht groß genug sein. Das Selbstvertrauen im deutschen Bäckerhandwerk war größer als die Branche selbst, da schnitt die französische Politik so tief ins Unternehmertum der gallischen Bäcker ein, dass es hierzulande für kaum mehr als ein Kopfschütteln reichte - sofern die Meldung überhaupt zur Kenntnis genommen wurde: Zwanzig Jahre ist es nun her, dass der damalige Premierminister Édouard Balladur ein Dekret erließ, mit dem er der «Boulangerie Artisanale» - der Handwerksbäckerei im Land der Trikolore - strikte Auflagen machte, wie und wo sie Baguette zu produzieren habe und welche Lädchen demzufolge noch «Boulangerie» heißen dürfen und welche nicht. Seither besteht das «Baguette Tradition» aus nichts anderem mehr als Wasser, Mehl, Hefe und Salz. Backmittel sind nicht erlaubt. Die Fachleute müssen zeigen was sie können. Zur Belohnung darf zum Beispiel jedes Jahr ein besonders guter Bäcker sein Brot in den Elysee Palast liefern und eine «Observatoire du Pain» wacht über Qualität und Absatz. Das Bäckerhandwerk erlebt eine Hochzeit nach der anderen und längst haben es die französischen Kollegen gelernt, das Interesse am guten Brot mit immer neuen Kreationen wach zu halten. Zimmert man hierzulande eifrig an einer verbrieften «Deutschen Brotkultur», lebt man in Frankreich ganz elegant eine additive Backkultur, die Einflüsse gerne auch vom anderen Ende der Welt aufnimmt - selbstredend orientiert am «Décret N°93-1074» vom 13. September 1993, das für die französischen Kollegen die beste Werbung aller Zeiten ist. Das gallische Bäckerhandwerk zählt heute - bei etwa 64,6 Millionen Franzosen - rund 32.000 handwerklich arbeitende Bäckereien. Das deutsche Bäckerhandwerk kommt bei rund 80,6 Millionen Deutschen nur noch auf knapp 13'600 Bäckereien. Natürlich kann man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen. Darüber nachdenken kann man schon - meint Ihre Ute Speer.
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06. SEPA: EU-Kommission verlängert Übergangszeit bis August
Brüssel. (10.09. / eu) Die Europäische Kommission hat in dieser Woche einen Vorschlag vorgelegt, der eine zusätzliche Übergangsfrist von sechs Monaten für Zahlungen vorsieht, die nicht im SEPA-Format getätigt werden. Ziel der längeren Übergangszeit ist es, Verbraucher und Konsumenten durch die Umstellung so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Der Vorschlag an sich ändert noch nichts am Plan, dass der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) am 01. Februar in Kraft tritt. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen dem Vorstoß des zuständigen EU-Kommissars Michel Barnier noch zustimmen. Diese gilt allerdings als ziemlich sicher angesichts von 28 EU-Staaten plus Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz, insgesamt über 500 Millionen Bürgern sowie 20 Millionen Unternehmen, die zum neuen System migrieren müssen. Viele Unternehmen und Vereine seien noch nicht ausreichend vorbereitet, heißt es in der bislang nur in Englisch verfügbaren Mitteilung aus Brüssel.
07. Kommt: Ausbildung von Kaufleuten für Büromanagement
Berlin. (10.01. / bmwi) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Inneren haben gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung und Sachverständigen aus Wirtschaft und Verwaltungen einen neuen, zeitgemäßen Beruf für den Bürobereich entwickelt, der am 01. August 2014 in Kraft treten wird. Nahezu jedes Unternehmen und jede Behörde benötigt gut ausgebildete Mitarbeitende, die vielfältige Aufgaben im Büro erledigen und dabei immer den Überblick behalten. Einerseits fallen in den Büros zahlreiche ähnliche oder sogar gleiche Aufgaben an. Andererseits können die Aufgabenstellungen aber auch so unterschiedlich sein, wie die Angebotspalette und Ausrichtung von Unternehmen und Behörden. Bisher gab es drei unterschiedliche Büroberufe: Die «Kaufleute für Bürokommunikation» und die «Bürokaufleute» für die gewerbliche Wirtschaft sowie die «Fachangestellten für Bürokommunikation» für den öffentlichen Dienst. Diese drei Berufe wurden nun zu einem modernen, übergreifenden Beruf «Kaufmann und Kauffrau für Büromanagement» zusammengeführt. Mit derzeit knapp 84.000 Ausbildungsverhältnissen in den drei Berufen wird der neue Beruf «Kaufleute für Büromanagement» der größte duale Ausbildungsberuf. Der neue Beruf kann ab dem 01. August 2014 ausgebildet werden, der Abschluss von Ausbildungsverträgen ist schon jetzt möglich (Volltext).
08. Die Zeichen stehen auf Wachstum - nutzen Sie das!
Isernhagen / Hannover. (09.01. / ge) Ersten Erkenntnissen zufolge war 2013 ein stabiles Jahr. Gegenüber 2012 lag die Inflationsrate (Teuerungsrate) bei etwa plus 1,5 Prozent. Vergleichsweise hoch fiel sie 2012 (plus 2,0 Prozent) und 2011 (plus 2,3 Prozent) aus. Hervorzuheben ist jedoch, dass im Lebensmittelsektor eine überdurchschnittliche Preissteigerung von plus 2,0 Prozent stattfand und diese somit um 0,5 Prozent höher war als im Bundesdurchschnitt. Ausschlaggebend ist hierfür unter anderem die Bereitschaft der Verbraucher, für höherwertige oder Genussprodukte mehr Geld auszugeben. Somit konnten sich die entsprechenden Preise durchsetzen. Das Wirtschaftswachstum hingegen hat in 2013 nur einen geringen Auftrieb bekommen und fällt mit 0,4 bis 0,5 Prozent gering aus. Erfreulich: Für 2014 prognostizieren Bundesregierung, Bundesbank und auch die EU-Kommission einen Wirtschaftswachstum in Höhe von plus 1,7 Prozent. Diese hohen Wachstumsannahmen sind auf die Erholung der «Krisenstaaten» in der Eurozone zurückzuführen sowie auf die - aufgrund der positiven Arbeitsmarktsituation - hohe Ausgabenbereitschaft der Verbraucher. Als Bäckereibetrieb ist es somit jetzt Ihre Aufgabe, von diesem Wachstum zu profitieren, in dem Sie effektive Maßnahmen einleiten und kurzfristig umsetzen. Die Unternehmensberater der Gehrke econ Gruppe empfehlen, den Kunden ausreichend qualitativ hochwertige Produkte zur Verfügung zu stellen und mit entsprechend angemessenen Preisen zu verkaufen. Wenn Sie es schaffen, die Kunden von Ihren Produkten zu überzeugen, werden diese den finanziellen Mehrbetrag als Alternative zum Discounter oder der Backstation, die mehr denn je die Konkurrenz darstellen, in Kauf nehmen. Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Sortimentsgestaltung oder der Preiskalkulation, schreiben Sie Unternehmensberater Zenai.Abraha@Gehrke-econ.de eine E-Mail oder rufen Sie direkt an unter der Telefonnummer 0511/70050-175.
09. Coop: legt im Detailhandel um 1,7 Prozent zu
Basel / CH. (09.01. / coop) Im Geschäftsbereich Detailhandel stieg der Nettoerlös um 1,7 Prozent auf 18,1 Milliarden Schweizer Franken (CHF) an. Angesichts der nach wie vor starken Minusteuerung von bis zu 6,6 Prozent in einigen Fachformaten sowie stark umkämpften Märkten konnte sich die eidgenössische Coop-Gruppe erneut gut im Schweizer Detailhandel behaupten. Die 828 Supermärkte legten in 2013 um 1,5 Prozent auf 10,6 Milliarden CHF zu. Im Jubiläumsjahr betrug das Wachstum von Naturaplan erfreuliche 13,3 Prozent. Mit Bio insgesamt hat Coop 20 Jahre nach der Gründung von Naturaplan erstmals eine Milliarde CHF umgesetzt. Ebenfalls zum guten Resultat im Detailhandel hat das starke Wachstum der Internet Shops von 28,9 Prozent beigetragen. Der Geschäftsbereich Großhandel / Produktion hat um 0,4 Prozent zugelegt, dies trotz großer Konkurrenz im In- und Ausland. Somit erhöhte sich der Nettoerlös der Coop-Gruppe um 0,8 Prozent auf 26,9 Milliarden CHF, heißt es in einer Mitteilung. Die Transgourmet-Gruppe, welche im Abhol- und Belieferungsgroßhandel in der Schweiz, Frankreich, Deutschland, Polen, Rumänien und Russland tätig ist, erzielte mit 113 (plus zwei) Cash+Carry-Märkten sowie dem Belieferungs-Großhandel einen Nettoerlös von 8,2 Milliarden CHF und zeigte sich damit - auf Basis des Schweizer Frankens - auf Vorjahreshöhe stabil.
10. Ernährungsindustrie: meldet stabile Umsätze
Berlin. (08.01. / bve) Die Ernährungsindustrie erzielte im Oktober 2013 einen stabilen Umsatz von 14,1 Milliarden Euro. Der moderate Zuwachs von 0,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ist preisbedingt, real ging der Branchenumsatz um 0,4 Prozent zurück, schreibt die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE). Wachstumsimpulse aus dem Export blieben im Oktober demnach aus. Mit Lebensmittel-Exporten im Wert von 4,7 Milliarden Euro sank der Umsatz im Exportgeschäft gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Prozent. Auch die Lebensmittelproduktion entwickelte sich im Oktober verhalten, der kalender- und saisonbereinigte Produktionsindex sank im Vorjahresvergleich um 1,1 Prozent. Das Preisniveau bei den Agrar-Rohstoffen blieb zum Jahresende hoch. Ernte- und witterungsbedingte Veränderungen im Angebot führen in einzelnen Teilbranchen zu schwer auszugleichenden Preisschwankungen. Steigende Produktionskosten drücken zunehmend auf die Erträge der Unternehmen. Die Stimmung bei den Unternehmen der Ernährungsindustrie ist weiterhin deutlich positiv. Laut ifo-Geschäftsklimaindex Dezember 2013 haben sich die Geschäftserwartungen aufgehellt. Auch für den Lebensmittel-Export zeigen sich die Hersteller zuversichtlich. Gesamtwirtschaftlich gute Konjunkturaussichten und die niedrige Sparneigung heben das Konsumklima weiter an. Die hohe Kauflaune der Verbraucher begünstigt die Nachfrage nach Lebensmitteln.
11. Neu: Bürgschaften für Leasingfinanzierungen
Berlin. (08.01. / zdh) Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auch für Leasing-Finanzierungen Bürgschaften von ihrer Bürgschaftsbank bekommen. Die Mittel für das Programm «Leasing Bürgschaft» kommen aus dem EU-Programm zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) des Europäischen Investitionsfonds (EIF). Es stellt insgesamt 120 Millionen Euro für Bürgschaften zur Verfügung, mit denen sich Leasing-Investitionen von bis zu 200 Millionen Euro verbürgen lassen, schreibt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Das Programm beginnt im Januar 2014 und läuft drei Jahre. Entwickelt wurde es vom Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen zusammen mit dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken. Das neue Programm ist an die Arbeit der Leasing-Unternehmen angepasst: Über die Website leasing-buergschaft.de bietet es ein rechnergestütztes Verfahren, das schlanke Prozesse und schnelle Entscheidungen garantiert.
- Wer kann einen Antrag stellen? Anträge stellen die Leasing-Gesellschaften für ihre Leasing-Kunden über die Website leasing-buergschaft.de. Anhand des Orts der Investition wird der Antrag automatisch an die zuständige Bürgschaftsbank weitergeleitet.
- Wer wird gefördert? KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von unter 43 Millionen Euro.
- Was wird gefördert? Leasing-Finanzierungen für Leasing-Güter mit einer Laufzeit zwischen zwölf und 120 Monaten.
- Wie wird gefördert? Bürgschaften von 30 oder 60 Prozent für Leasing-Investitionen bis maximal 500.000 Euro. Die Leasing-Gesellschaften erhalten je nach Investitionsvolumen und nach Bereitstellung der notwendigen Informationen innerhalb von zwei oder höchstens fünf Bankarbeitstagen eine Entscheidung.
12. BIBB: zu den tariflichen Ausbildungsvergütungen 2013
Bonn. (08.01. / bibb) Im Schnitt 767 Euro brutto im Monat verdienten die Auszubildenden 2013 in Westdeutschland. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen erhöhten sich gegenüber 2012 um 4,1 Prozent. In Ostdeutschland stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2013 um 5,0 Prozent auf durchschnittlich 708 Euro im Monat. Prozentual fiel die Erhöhung damit in West und Ost ebenso stark aus wie 2012. Im Osten hat sich der Abstand zum westlichen Tarifniveau 2013 etwas verringert: Es wurden 92 Prozent der westlichen Vergütungshöhe erreicht, 2012 waren es 91 Prozent. Für das gesamte Bundesgebiet lag der tarifliche Vergütungsschnitt 2013 bei 761 Euro pro Monat und damit um 4,2 Prozent über dem Vorjahreswert. Zu diesen Ergebnissen kommt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in der Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen für das Jahr 2013. Ermittelt wurden dabei die durchschnittlichen Vergütungen für 184 Berufe in West- und 152 Berufe in Ostdeutschland. In diesen Berufen werden 88 Prozent der Auszubildenden ausgebildet. Zwischen den Ausbildungsberufen gab es jedoch erhebliche Unterschiede in der Vergütungshöhe. Sehr hoch lag die tariflichen Vergütung etwa bei den Berufen Mechatroniker/in (West: 938 Euro, Ost: 921 Euro), Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (West und Ost: 935 Euro) sowie Medientechnologe/Medientechnologin Druck (West und Ost: 905 Euro). Zu den Schlusslichtern gehören zum Beispiel die Berufe Florist/Floristin (West: 571 Euro, Ost: 312 Euro), Maler/in und Lackierer/in (West und Ost: 558 Euro), Bäcker/in (West und Ost: 550 Euro), und Friseur/in (West: 469 Euro, Ost: 269 Euro).
13. HWK Lübeck: bereitet auf externe Gesellenprüfung vor
Lübeck. (07.01. / hwk) Kaum eine Branche ist vom Fachkräftemangel so betroffen, wie die Betriebe im Nahrungsmittelhandwerk. Besonders die Betriebe im Bäcker- und Konditorhandwerk suchen seit Jahren geeignete Auszubildende oder qualifizierte Arbeitskräfte. An dieser Stelle setzt eine Sondermaßnahme der Berufsbildungsstätte Travemünde der Handwerkskammer Lübeck an: Die Vorbereitung auf die externe Gesellenprüfung für Fachverkäufer/innen im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt Bäckerei. «Die Qualifizierungsmaßnahme vermittelt Grundlagen im Bereich Fachverkauf und ist anerkannt für den Beruf des Fachverkäufers im Lebensmittelhandwerk. Durch zwei integrierte Praktika in Fachbetrieben sammeln die jungen Menschen Erfahrungen im Umgang mit Kunden und wenden das Erlernte an», sagt Urte Kormann, Bereichsleiterin Sondermaßnahmen in der Bildungsstätte. Mit ihrem Team aus Handwerksmeistern, Sozialpädagogen und Lehrkräften bereitet sie die jungen Menschen intensiv auf die Ausbildung oder Arbeitsaufnahme im Fachverkauf vor. Ausbilderin und Lehrgangsleiterin Kerstin Erlwein-Kaltenbacher ergänzt: «Eine erfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierung verbessert die Chancen auf eine Ausbildung - oder Arbeitsaufnahme Fachverkauf im Lebensmittelhandwerk». Zusätzlicher Vorteil: «Die jungen Menschen lernen einen möglichen Ausbildungsbetrieb oder künftigen Arbeitgeber kennen». Kormann und ihr Team pflegen viele Kontakte in der Branche. Die künftigen Auszubildenden werden zudem aktiv bei ihren Bewerbungen unterstützt. Die Vorteile für die Betriebe liegen auf der Hand. Kormann: «Die Betriebe bekommen einen motivierten und qualifizierten Mitarbeiter und decken damit ihren eigenen Fachkräftebedarf. Sie verbessern die Wettbewerbsfähigkeit des eigenen Betriebes, denn der Einsatzbereich der qualifizierten Mitarbeiter vergrößert sich». Die Berufsbildungsstätte Travemünde ist die größte Bildungseinrichtung des Handwerks in Schleswig-Holstein.
14. Alltäglicher Spagat: über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Wiesbaden. (07.01. / destatis) Ein harmonisches Familienleben mit einem erfüllten Berufsleben unter einen Hut zu bringen, ist für viele Frauen und Männer eine alltägliche Herausforderung. Dabei werden die individuellen Entscheidungen für oder gegen eine Berufstätigkeit von äußeren Rahmenbedingungen geprägt: Die ökonomische Situation eines Haushalts, aber auch Kinderbetreuungsplätze und Möglichkeiten der Teilzeitarbeit spielen eine Rolle. Dies alles führt zu vielfältigen Lösungen und unterschiedlichen Lebensmodellen. Dabei gibt es sowohl geschlechtsspezifische als auch regionale Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Der Beitrag «Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Ergebnisse des Mikrozensus 2012» (PDF) des Wissenschaftsmagazins Wirtschaft und Statistik vom Statistischen Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden schildert anhand aktueller Ergebnisse, wie Mütter und Väter heutzutage am Erwerbsleben teilnehmen und was sich dabei in den letzten Jahren verändert hat.
15. Vorsicht: Schnuppertage sind keine Probearbeit
Mannheim. (04.01. / bgn) Probearbeit oder Einfühlungsverhältnis (Schnuppertage) - beides gibt es, doch rechtlich sind dies zwei Paar Schuh mit gravierenden Unterschieden, schreibt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN): Probearbeiten ist meldepflichtig in der Sozialversicherung und gesetzlich unfallversichert. Ein Einfühlungsverhältnis ist weder meldepflichtig noch versichert. Ob es sich bei den Kennenlern-Tagen um die Schnuppertage handelt oder um Probearbeiten hängt davon ab, wie diese konkret ablaufen. Beim Probearbeiten übernimmt der Bewerber auf Anweisung des Chefs betrieblich nötige Arbeiten. Damit handelt es sich um ein meldepflichtiges Arbeitsverhältnis, aus dem heraus auch Anspruch auf Bezahlung entsteht. Bei einem Einfühlungsverhältnis weist der Arbeitgeber dem Schnupperkandidaten keine betrieblich notwendigen Arbeiten zu, die er alleine und selbstständig erledigt. Seine Arbeitsleistung ist rein freiwillig und er muss keine bestimmten Arbeitszeiten einhalten. Auch auf Bezahlung hat er keinen Anspruch. Mehr als geschnuppert? Schwarzarbeit! Immer wieder wird vor Gericht gestritten, ob die vereinbarten Schnuppertage auch tatsächlich welche waren. Eine schriftliche Vereinbarung im Vorfeld kann hier hilfreich sein. Darin sollte der Zeitraum des Einfühlungsverhältnisses eindeutig festgelegt sein. Außerdem sollte sie den Passus enthalten, dass keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung besteht und auch kein Lohnanspruch. Im Streitfall entscheidend ist aber, dass sich alle an das in der Vereinbarung Festgeschriebene halten, also was tatsächlich getan wird und was nicht. Das gilt übrigens auch, wenn der Schnupperkandidat im Betrieb einen Unfall hat. Stellt sich heraus, dass er nicht nur geschnuppert, sondern auch auf Anweisung des Arbeitgebers gearbeitet hat, ist er gesetzlich unfallversichert. Der Arbeitgeber muss dann allerdings mit Regressforderungen der Berufsgenossenschaft rechnen, weil er das Arbeitsverhältnis nicht gemeldet und den Arbeitnehmer schwarz beschäftigt hat.
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