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Kronau. (19.05. / goe) Erst vor wenigen Tagen hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine klare Stellungnahme in Bezug auf die Nutzung von Funk-Netzwerken (WLAN) getroffen. Künftig sind die Besitzer eines sogenannten WLAN-Routers dazu verpflichtet, ihr Funknetz gegen unberechtigte Nutzung nachhaltig zu schützen. Die Fachleute von GOECOM haben ein paar Tipps zusammengestellt, wie Sie das am besten machen.

Bildquelle: AVM
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Der Router steuert den Netzwerkzugang ins firmeneigene oder private Netzwerk und übernimmt die Verteilung der Netzwerkinformationen per Funk. In vielen Fällen wurde bisher ein WLAN-Router einfach ins Netzwerk installiert und aktiviert. Viele Betreiber machten sich dabei keine Gedanken über die Sicherheit und Risiken und stellten den WLAN-Zugang somit ungesichert allen Anwendern zur Verfügung. Ein Missbrauch ist in diesem Fall meist vorprogrammiert. WLAN ist übrigens die Abkürzung für »Wireless Local Area Network« (»Wireless LAN«) und meint das »drahtlose lokale Netzwerk«.
Natürlich ist kein WLAN wirklich völlig sicher. Doch mit einigen wenigen Maßnahmen kann die Sicherheit deutlich erhöht und somit ein Haftungsrisiko bei Missbrauch nahezu ausgeschlossen werden.
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Ändern Sie an Ihrem WLAN-Router das werkseitig eingestellte Passwort in ein hochsicheres Passwort und tragen Sie für den WLAN-Zugang ebenfalls ein hochsicheres Passwort ein. Hochsichere Passwörter bestehen aus mindestens zwölf Zeichen: aus einer Kombination von Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen, die möglichst ohne Bedeutung kombiniert werden. Ebenso sollten Groß- und Kleinschreibung und keine direkte Wiederholung von Zeichen verwendet werden. Ein hochsicheres Passwort wäre zum Beispiel »Xa9-Er834!pOu/2%«.
Verwenden Sie für jedes System ein eigenes Passwort und ändern Sie dieses Passwort in regelmäßigen Abständen. Stellen Sie zusätzlich die Sicherheitsstufe des WLAN-Routers auf den neueren »WPA«- oder besser noch auf den »WPA II«-Verschlüsselungsalgorithmus um. Diese Verschlüsselungsstufen sind sehr sicher und können nicht wie beim älteren »WEP«-Standard einfach ausgelesen werden. Sollte Ihr WLAN-Router den WPA-Standard noch nicht unterstützen, ist ein Austausch oder Firmware-Update dringend zu empfehlen.
Zusätzlich kann der WLAN-Router von Ihrem Hardwarepartner so eingerichtet werden, dass dieser per VPN an Ihr Firmen-Netzwerk eingebunden und diese Verbindung über eine Firewall zwischen WLAN-Router und Firmennetzwerk nochmals geschützt wird.
Mit diesen Maßnahmen schützen Sie nicht nur Ihre sensiblen Unternehmensdaten gegen Fremdzugriffe, sondern Ihren Internetzugang gegen missbräuchliche Nutzung durch Dritte. Gerne steht Ihnen das Technik-Team von GOECOM für weitere Informationen zur Verfügung.
Verwirrend, nicht? Dabei handelt es sich bei diesem Schema nur um ein kleines, vermutlich privat genutztes Netzwerk. So oder so: Funknetze sind gegen unberechtigte Nutzung nachhaltig zu schützen (Bildquelle: Forschungszentrum Jülich).

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