BESSER INFORMIERT MIT DEM FÜHRENDEN ONLINEDIENST DER BRANCHE

 Ausgabe 15/09 -- 09. April 2009

09. Jahrgang 

Homepage  |  WebBaecker Aktuell lesen  |  WebBaecker Archiv durchstöbern  |  Abo an- oder abmelden

BilMoG: Bundesrat macht den Weg frei



Berlin. (06.04. / bund) Der Bundestag hatte Ende März das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet. Anfang April nun hat der Bundesrat für dessen Umsetzung den Weg frei gemacht. Das BilMoG entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärkt das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards. Das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht wird im Kern beibehalten. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt die Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung.

«Durch das BilMoG entlasten wir die Unternehmen in Deutschland, besonders den Mittelstand, und setzen so Innovations- und Investitionskräfte frei. Ein Schwerpunkt der Reform ist die Deregulierung und Kostensenkung gerade für kleine und mittelständische Unternehmen», sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Zu den wesentlichen Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gehören:

Deregulierung
Die Neuregelung entlastet die Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand. Mittelständische Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit. Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH werden ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen. Insgesamt ist aufgrund dieser Maßnahmen mit einer Senkung der Bilanzierungskosten in Höhe von 1,3 Milliarden Euro zu rechnen, heißt es aus Berlin. Nach dem Jahresbericht der Bundesregierung 2008 zum Bürokratieabbau ergibt sich unter zusätzlicher Berücksichtigung der Buchführungs- und Inventurerleichterungen nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes insgesamt sogar ein Einsparpotential von etwa 2,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Verbesserung der Aussagekraft der HGB-Abschlüsse
Das BilMoG baut das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist. Besonders bleibt es dabei, dass die HGB-Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung ist. Dies ermöglicht besonders mittelständischen Unternehmen, weiterhin nur ein Rechenwerk — die sogenannte Einheitsbilanz — aufzustellen, das Grundlage für alle genannten Zwecke ist.

Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 01. Januar 2010 anzuwenden. Sie können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, jedoch nur als Gesamtheit. Einige Vorschriften, besonders zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, gelten verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009. Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen können — soweit dies noch möglich ist — schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.

Weitere Details: Wesentliche Änderungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes im Überblick (Format PDF | fünf Seiten | 96 KB)

 

 

 

DIESER BEITRAG GEHÖRT ZUM WEBBAECKER INFODIENST FÜR DIE 15. KALENDERWOCHE 2009

WebBaecker Aktuell bei

So richten Sie Ihr Abo ein

Der WebBaecker ist der kostenlose Infodienst der Branche. Hier können Sie Ihr Abonnement umgehend einrichten.

Wollen Sie Ihr Abo ummelden (neue E-Mail-Adresse oder ähnliches), tragen Sie sich bitte erst unter Ihrer alten Adresse aus. Dann melden Sie sich unter Ihrer neuen Adresse wieder an.

Haben Sie Fragen zum An-, Um- oder Abmelden, senden Sie diese bitte an die Mail-Adresse post@webbaecker.de

Datenschutzerklärung

Die von Ihnen gemachten Angaben für Ihr kostenloses Abonnement dienen ausschließlich der Optimierung und dem Versand des WebBaecker Infodiensts. 

Sie werden weder für Werbemaßnahmen zweckentfremdet noch an Dritte weitergegeben -- auch nicht an Mitglieder der Herausgeber- Gemeinschaft. 

Die Vertraulichkeit Ihrer Angaben steht bei uns an erster Stelle.
 

Herausgebergemeinschaft

Der WebBaecker ist der aktuelle Infodienst der Branche. Er erscheint täglich (außer Sonntags) auf den Websites seiner Herausgeber. Dies sind im Einzelnen:

ELEKOM Technik + Handels GmbH
Buchholzer Berg 36
D-21244 Buchholz / Nordheide
Telefon 04181/99056-0
Telefax 04181/99056-11
info@elekom.de

FALA GmbH
Dr.-Georg-Schaeffler-Straße 1
D-77815 Bühl / Baden
Telefon 07223/28166-0
Telefax 07223/28166-118
info@fala-hefe.de

GEHRKE GRUPPE
Thurnithistraße 2
D-30519 Hannover
Telefon +49 (0511) 98 48-3
Telefax +49 (0511) 98 48-455
webbaecker@gehrke-gruppe.de

GOECOM GmbH & Co. KG
Am Breilingsweg 11
D-76709 Kronau
Telefon 07253/9443-0
Telefax 07253/33377
info@goecom.de

IsernHäger GmbH & Co. KG
Postfach 100364
D-30903 Isernhagen
Telefon 05139/9995-0
Telefax 05139/9995-19
info@isernhaeger.de

Backnetz MedienBüro
Pflugacker 15e
D-22523 Hamburg
Telefon 040/401958-26
Telefax 040/401958-27
mail@backnetz-medien.de


E-Mail Infodienst Archiv

Seit 2001 (!) haben WebBaecker- Leser die Möglichkeit, in den archivierten Ausgaben des wöchentlichen Infodiensts zu recherchieren. Mit dem Jahreswechsel 2007/2008 ist das Archiv modernisiert und umgezogen:

Alle WebBaecker Jahrgänge sind nun unter der gleichen Adresse erreichbar wie das täglich aktualisierte Content Management System auf den Websites der Herausgeber. Bitte besuchen Sie

  • ELEKOM Technik
  • FALA
  • GEHRKE GRUPPE
  • GOECOM
  • IsernHäger
  • Backnetz MedienBüro

    Von dort aus ist der Weg zum umfangreichen WebBaecker-Archiv nicht mehr zu verfehlen!


  • Redaktion

    Produziert wird der für seine Leser kostenfreie WebBaecker von Ute Speer (V.i.S.d.P.) in Hamburg. Haben Sie Fragen oder Hinweise, senden Sie sie bitte an folgende Adresse:

    Backnetz Medienbüro
    Redaktion WebBaecker
    Pflugacker 15e
    D-22523 Hamburg
    Telefon 040/401958-26
    Telefax 040/401958-27
    redaktion@webbaecker.de


    Haftungsausschluss

    Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Disketten, CD-ROMs oder Fotos übernehmen wir keine Haftung. Der Nachdruck oder das Kopieren von Inhalten unserer Website oder unserer Newsletter bedarf der ausdrücklichen Genehmigung.

    Aus der Nennung von Markenbezeichnungen im WebBaecker können keine Rückschlüsse darauf gezogen werden, ob es sich um geschützte oder nicht geschützte Zeichen handelt.

    Bitte beachten Sie die gesetzlich geschützten Urheberrechte und den Haftungsausschluss.