Freitag, 29. März 2024

Pauly Biskuit: Die Staatsanwaltschaft ermittelt …

Dessau-Roßlau. (ebp) Über das Vermögen der 1. Dessauer Beteiligungs AG – vormals Pauly Biskuit AG – hat das zuständige Amtsgericht unter dem Aktenzeichen 34 IN 37/12 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet, berichtet die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch + Partner (EBP). Geschädigte Kapitalanleger, die Inhaberschuldverschreibungen der Pauly Biskuit AG 2010/2015 erworben hatten, erhalten das angelegte Kapital sowie die ausstehenden Zinsen also nicht mehr außergerichtlich von der 1. Dessauer Beteiligungs AG (1DBAG) zurück. Trotz wirksamer außerordentlicher Kündigungen können die Verantwortlichen der 1DBAG nicht mehr über Vermögenswerte verfügen und den Nominalbetrag sowie die ausstehenden Zinsen zurück bezahlen. Klagen auf Zahlung gegen die 1DBAG sind aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens unzulässig. Es bleibt abzuwarten, ob ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird, in dem die Forderungen der Anleger ordnungsgemäß und fristgerecht angemeldet werden müssen. Parallel wird seitens der Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen des Keksproduzenten Pauly Biskuit AG / 1DBAG wegen Insolvenzverschleppung und Kapitalanlagebetrugs ermittelt, da Strafanzeigen gestellt wurden. Die Kanzlei EBP prüft für eine Geschädigtengruppe mögliche Schadensersatzansprüche gegen die persönlich Verantwortlichen und wird die Geschädigten auch im Insolvenzverfahren vertreten. EBP hält es für «äußerst merkwürdig», dass die Pauly Biskuit AG vor kurzem in eine Besitzgesellschaft und in eine Produktionsgesellschaft aufgespalten wurde. Geschädigten Anlegern wird empfohlen, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Info: Lesen Sie hierzu auch «Das heimliche Verschwinden der Pauly Biskuit AG» (MDR) oder «Anlegern der Pauly-Biskuit AG droht Totalverlustrisiko» (Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt) oder / und «Es hat sich ‘ausgekekst’ – Pauly-Biskuit-Anlegern droht der Totalverlust» (Deutscher Verbraucherschutzring).

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