Dienstag, 23. April 2024

Forschung: Health Claims aus Verbrauchersicht

Bonn.(aid) Gesundheitsangaben (Health Claims) sollten erst auf Lebensmitteln stehen, wenn sie wissenschaftlich bewiesen sind, meinen 65 Prozent der Verbraucher. 18 Prozent wären mit Werbeaussagen einverstanden, die noch nicht ganz abgesichert sind – vorausgesetzt, man findet einen Hinweis dazu auf der Verpackung. Neun Prozent sind sogar der Meinung, dass Gesundheitswerbung auf Lebensmitteln grundsätzlich nichts zu suchen hat, selbst wenn ein wissenschaftlicher Nachweis vorliegt. Diese Studienergebnisse präsentierte Prof. Monika Hartmann von der Universität Bonn auf dem Kongress «Lebensmittel mit Zusatznutzen», einer Veranstaltung des Clustermanagement Ernährung.NRW und des Bonner Agrar- und Ernährungsnetzwerks BAEN. Der Auftrag an die Politik scheint eindeutig: Gesundheitsangaben sollen wissenschaftlich fundiert sein. Die Frage ist allerdings, auf welchem wissenschaftlichen Niveau dieser Nachweis geführt werden muss. Sind die Anforderungen zu niedrig, dann wird unter Umständen ein falscher Claim zugelassen, sind die Anforderungen an den Nachweis zu hoch, dann werden möglicherweise richtige Claims nicht genehmigt. In beiden Fällen wäre die Entscheidung für den Verbraucher nachteilig. Doch selbst wenn eine Angabe objektiv richtig ist bedeutet das noch lange nicht, dass sie auch richtig verstanden wird, stellte Hartmann fest. So kann eine unterschiedliche Beschreibung der objektiv selben Eigenschaft die Produktbeurteilung der Konsumenten beeinflussen. Studien zeigen zum Beispiel, dass Verbraucher Hackfleisch mit der Angabe «zu 75 Prozent mager» positiver bewerten als mit dem Hinweis «Fettanteil 25 Prozent». Auch die subjektive Wahrnehmung spielt also eine wichtige Rolle beim Nutzen, den Claims für Verbraucher haben (Quelle).

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