Freitag, 29. März 2024

Erbschaftsteuer: HDE sieht Gesetzgeber gefordert

Berlin. (hde) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer in dieser Woche und den Befreiungsregeln für Unternehmen sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) den Gesetzgeber in der Pflicht. Die Unternehmen seien jetzt vor allem auf schnelle Rechtssicherheit angewiesen. «Die Politik ist gefordert, die Befreiungsregelungen für Unternehmen bei der Erbschaftsteuer entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu überarbeiten», sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das Ergebnis müsse eine möglichst Bürokratie-arme Verschonung von Familienunternehmen sein. Nur so könne die Fortführung der Unternehmen sichergestellt und die daran hängenden Arbeitsplätze erhalten werden. «Hohe Erbschaftsteuerzahlungen würden die Substanz der Unternehmen schwächen und die Eigenkapitalausstattung gefährlich schmälern», ist sich Genth sicher. In vielen Unternehmen könne die Erbschaftsteuer aufgrund von Regelungen im Gesellschaftsvertrag nicht aus dem Unternehmensvermögen oder dem Verkauf von Anteilen bezahlt werden. Deshalb sei es gerechtfertigt, Firmenvermögen, das den Erben nur eingeschränkt zur Verfügung stehe, bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer zu entlasten. Genth: «Das Thema hat für viele Betriebe im Handel eine hohe Relevanz. Der Gesetzgeber muss jetzt zügig handeln. Die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit».

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