Freitag, 29. März 2024

EEG-Rabatte: Nachteile für Ernährungsindustrie abwenden

Berlin. (bve) Die jünsten Reformvorschläge der EU-Kommission zum Beihilferecht würden der deutschen Ernährungsindustrie erheblich schaden. «Geht es nach Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia, müsste ein großer Teil der derzeit von der EEG-Umlage entlasteten Lebensmittelhersteller künftig die volle Umlage zahlen», sagt Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE). «Dies hätte in vielen Fällen unmittelbare negative Auswirkungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Existenz der Betriebe». Negativ betroffen wären vor allem Unternehmen der Fleisch-, Geflügel,- Mühlen-, Teigwaren-, Cerealien-, Würzmittel-, Feinkost-, Mineralbrunnen-, Zucker-, Speiseeis-, Back- und Süßwarenbranche sowie der Kartoffel-verarbeitenden Industrie. Die BVE fordert die EU-Kommission und die Bundesregierung deshalb auf, die Regeln im europäischen Beihilferecht und im Erneuerbare-Energien-Gesetz so zu gestalten, dass keine höheren Strom- und Energiekosten für die deutsche Ernährungsindustrie entstehen und die genannten Branchen entsprechend berücksichtigt werden. Der Verband kritisiert in diesem Zusammenhang das fehlende Industrie-politische Konzept auf nationaler und europäischer Ebene. «Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag für eine Stärkung der Industrie ausgesprochen und erst vor wenigen Tagen forderten die EU-Kommission und die europäischen Staats- und Regierungschefs eine Re-Industrialisierung Europas. Gleichzeitig wird über ein Handelsabkommen mit den USA verhandelt, das unsere Unternehmen in einen noch stärkeren Wettbewerb mit US-Unternehmen bringt, die über deutlich niedrigere Energiepreise verfügen. In dieser Situation die Stromkostenbelastung für die deutsche Ernährungsindustrie zu erhöhen, wäre industriepolitisch grob fahrlässig», unkt Minhoff.

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