BGH: Süßwarenhersteller dürfen gezielt werben
Karlsruhe. (bgh) Nicht jede gezielte Beeinflussung von Minderjährigen ist wettbewerbswidrig. Auch sei nicht jede an Kinder und Jugendliche gerichtete Sammel- und Treueaktion unzulässig, urteilte dieser Tage der Bundesgerichtshof.